: Geburt kein Schadensfall
Die Pariser Regierung will Schadensersatzklagen von behindert Geborenen mit neuem Gesetz stoppen
PARIS afp ■ In Frankreich soll die Entschädigung von Behinderten für ihre Geburt gesetzlich ausgeschlossen werden. Angesichts heftiger Kritik von Ärzten und Behindertenverbänden an der bisherigen Rechtslage, legte die Regierung gestern in Paris einen Gesetzentwurf vor, mit dem entsprechende Urteile verhindert werden sollen. Ein Urteil des höchsten Zivilgerichts Frankreichs hatte im November 2001 für Furore gesorgt. Das Gericht hatte entschieden, dass ein geistig und körperlich behinderter Mensch dafür Schadenersatz verlangen kann, dass er auf die Welt gekommen ist.
Die Eltern des heute 18-jährigen Nicolas Perruche hatten geklagt, um ihrem Sohn eine lebenslange Rente zu sichern. Die Mutter war während der Schwangerschaft vom Arzt unerkannt an Röteln erkrankt. Nicolas Perruche ist heute blind und fast taub. Nach dem Urteil war in Frankreich mehreren ähnlichen Klagen stattgegeben worden. Seither weigern sich viele Fachärzte, Schwangere per Ultraschall zu untersuchen, weil sie im Fall einer Schadenersatzforderung nicht die finanziellen Risiken tragen wollen. Der Gesetzentwurf stellt laut Familienministerin Ségolène Royal klar, „dass die Tatsache, geboren zu sein, in keinem Fall als Schaden anerkannt werden kann“. Er sieht zudem vor, dass künftig Eltern im Falle eines Arztfehlers Zahlungen für Hilfsleistungen verlangen können.
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