: GdP - Die kleinen (REPs) läßt man laufen
Gewerkschaft der Polizei (GdP) will nur Funktionsträger der „Republikaner“ ausschließen / Unvereinbarkeitsbeschluß wird von der GdP und auch vom DGB abgelehnt / Jugendorganisation der GdP verlangt „deutliches Signal“ / Bayerischer Verband fürchtet um Mitglieder ■ Aus Bonn Charlotte Wiedemann
Für „Republikaner“ ist es keine Schande, in der Gewerkschaft zu sein. Im Gegenteil: Manche prahlen sogar damit. Rainer Völmle, „Republikaner„-Aktivist aus Sindelfingen, stellte sich einer verdeckt recherchierenden 'Stern'-Reporterin als Bildungsbeauftragter der IG Metall vor. Nach Angaben der Stuttgarter Verwaltungsstelle der Gewerkschaft war das blanke Hochstapelei. Der Schönhuber-Mann war bereits im Januar ausgeschlossen worden - weil er mit seinen Beiträgen im Rückstand war.
So leicht werden es sich die Gewerkschaften in anderen Fällen nicht machen können. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat jetzt einen Beschluß gefaßt, der das ganze Dilemma verdeutlicht: Funktions- und Mandatsträgern der Schönhuber -Partei können künftig ausgeschlossen werden; einen generellen Unvereinbarkeitsbeschluß lehnten Vorstand und Bundesausschuß der Polizei-Gewerkschaft hingegen ab.
Damit hat die GdP für ihr Sanktionsverfahren die Unterscheidung zwischen sogenannten Verführern und Verführten zum Maßstab gemacht - eine Unterscheidung, die in der Tradition der Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen links nie getroffen wurde und die die GdP auch gegenüber der NPD nicht machte.
Bis zum Bundesgerichtshof verfocht die Gewerkschaft die Zulässigkeit des Ausschlusses von NPDlern. Der BGH bestätigte 1972 diesen Unvereinbarkeitsbeschluß, weil die NPD „den Fortbestand freiheitlicher Gewerkschaften heutiger Prägung in Frage“ stelle.
Daß auch die „Republikaner“ eine gewerkschaftsfeindliche Zielsetzung verfolgen, steht in der GdP außer Zweifel allein schon weil die Rechtsradikalen die gewerkschaftliche Betätigung auf die Arbeitsstätte begrenzen wollen. Darüber hinaus wirft die Polizei-Gewerkschaft der Schönhuber-Partei vor, daß sie eine ausländerfeindliche, nationalistische und antisemitische Politik verfolge.
Aus all diesen Gründen hatte die Jugendorganisation der GdP einen generellen Unvereinbarkeitsbeschluß verlangt. Es müßte ein „eindeutiges Signal“ gesetzt werden, so argumentierte der Jugend-Vorsitzende Gerd Diefenthaler in der Vorstandssitzung, „daß jeder Rechtsradikale einer zuviel ist“. Die Vorstands-Mehrheit wollte hingegen durch die Einzelfallregelung die Möglichkeit offenhalten, „Sympathisanten für das demokratische Lager zurückzugewinnen“. Als Beleg für die Tauglichkeit dieser Strategie diente ein Fall aus Worms: Durch ein persönliches Gespräch mit dem GdP-Vorsitzenden Hermann Lutz konnte ein zu den „Republikanern“ verirrtes Schaf wieder in die Herde heimgeholt werden.
Nach den Regeln der Logik läßt sich die Ablehnung eines Unvereinbarkeitsbeschlusses so allerdings nicht begründen: Die Aufklärung über die „Republikaner“, wie sie die GdP in ihren Publikationen bisher betrieb, müßte mit einem derartigen Beschluß nicht beendet werden, sondern wäre gerade gefordert. Und frühere Unvereinbarkeitsbeschlüsse wurden ebenfalls vor allem gegen Partei-Aktivisten virulent und nicht gegen passive Mitläufer.
So tut sich die GdP denn auch aus einem anderen Grund schwer, die „Republikaner“ kategorisch aus ihren Reihen zu verweisen: Sie weiß nämlich nicht, wie sehr sich die Reihen dadurch lichten würden. „Manche haben mit einem Auge auf die hypothetischen Austrittszahlen geschielt“, berichtete der Jugend-Vorsitzende Diefenthaler von der Vorstandssitzung.
In der Gewerkschaft ist umstritten, ob Schönhubers Propaganda über den hohen Anteil von REP-Polizisten durch Tatsachen gedeckt ist.
GdP-Sprecher Holecek weist dies als „aufgezwungene“ und „gefährliche“ Debatte zurück; die bayerische GdP-Führung hatte hingegen verlauten lassen, mehr als die Hälfte der Freistaat-Polizisten tendiere zu Schönhuber. Die GdP mit ihren 160.000 Mitgliedern müßte dann allerdings einen Aderlaß befürchten, wenn sie den Fehdehandschuh zu kräftig in die eigenen Reihen werfen würde.
So hat man sich für einen Mittelweg entschieden, und ob der jüngsten Beschluß überhaupt jemandem weh tut, bleibt vorerst unklar. Dem GdP-Sprecher Holecek ist jedenfalls „kein einziger Fall“ eines „Republikaner„-Funktionärs „bekannt“, dem nun der Ausschluß aus der Polizei-Gewerkschaft drohen würde. Der Jugend-Vorsitzende Diefenthaler hält es lieber mit dem Motto: Wer sucht, der findet. „Bis runter auf die Kreisebene“ will er überprüfen lassen, ob aktive „Republikaner“ in seiner Gewerkschaft sind. Denn: „Es gibt keine andere Partei, die so viele Polizisten in ihren Spitzenfunktionen hat.“
Auch für die übrigen DGB-Gewerkschaften ist das Problem nicht damit vom Tisch, daß Ernst Breit einen generellen Unvereinbarkeitsbeschluß ablehnt. In jenem Stuttgarter IG -Metall-Büro, wo der „Republikaner„-Mann Völmle zum Glück seine Beiträge nicht mehr zahlte, klagt ein Basis -Funktionär: „Wir können doch die Republikaner nicht anders behandeln als die MLPD.“
Aber diese bekämpfte kleine ML-Partei hat ja keine Wahlerfolge vorzuweisen.
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