Gaspreise: Eon Hanse droht Niederlage

Der Energieversorger wird den Prozess um Preiserhöhungen wohl verlieren. Die Kunden, die diese nicht bezahlt haben, blieben dann von Nachzahlungen verschont.

Heiße Phase im Gaspreisstreit: Das Oberlandesgericht neigt dazu den KundInnen recht zu geben. Bild: dpa

Die Sammelklage von 53 Gaskunden der Eon Hanse könnte vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Erfolg haben. Darauf deutet ein Hinweisbeschluss des Gerichts hin, der am Mittwoch am Sievekingsplatz erörtert wurde. Das Gericht rügte die Preisanpassungsklausel des Unternehmens als undurchsichtig. Sie sei deshalb wahrscheinlich unwirksam. Das Urteil wird am 22. Dezember gesprochen. Würde es in der Linie des Hinweisbeschlusses ausfallen, würden Tausende KundInnen von Nachzahlungen verschont oder könnten Geld zurück erhalten.

Hintergrund des Streits ist die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis, die aus den Zeiten stammt, als der Energieträger Gas kaum eine Rolle spielte. Diese Koppelung ist heute höchst umstritten. Kritiker vermuten, dass die Versorger sie nutzen, um ungerechtfertigte Preiserhöhungen durchzusetzen. Dabei half ihnen bis vor kurzem ihr faktisches Monopol.

Der Streit bezieht sich auf eine Klausel, die Eon berechtigt, seine Forderungen "der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt" anzupassen. Die Kläger kritisierten darauf fußende Preiserhöhungen als überhöht. Eon müsse darlegen, wie sie zu Stande kämen.

Vor Gericht wehrte sich Eon mit dem Hinweis, die gesetzliche Regelung, auf der die Klausel beruhe, sei sogar noch offener als die Klausel in dem Liefervertrag. Deshalb könne dem Versorger kein Vorwurf gemacht werden. "Wenn der Verordnungsgeber es nicht zuwege bringt, eine vernünftige Verordnung zu machen, berechtigt das den Versorger noch lange nicht, individualrechtlich den gleichen Fehler zu machen", konterte der Anwalt Joachim Bluhm, der die 53 mit Unterstützung der Verbraucherzentrale vertritt.

Die Eon-Anwälte argumentierten weiter: Sollte die Anpassungsklausel für unwirksam erklärt werden, schriebe das den Gaspreis auf den Oktober 2004, den Stichtag der Klage, fest. Das ginge über die Forderung der Kläger hinaus, die ja durchaus anerkannt hätten, dass sich der Gaspreis verändern müsse. "Das Kläger etwas mit anderen Argumenten bekommen als den ursprünglich vorgebrachten, gehört zum Prozessrisiko", kommentierte Bluhm. Die Rechtsprechung habe sich im Verlauf des Verfahrens weiterentwickelt.

Sollte das Gericht am Ende tatsächlich den Klägern Recht geben, könnten diese aufatmen: Weil sie den erhöhten Rechnungen widersprochen und nicht gezahlt hatten, habe ihnen die Einstellung der Gasversorgung gedroht, sagt Bluhm. Diese Gefahr ist vorüber. Zahlen müssen sie nicht. Wer sich gleich verhalten, aber nicht geklagt hat, kann ebenfalls sein Geld behalten.

Auch wer zwar Widerspruch eingelegt, aber unter Vorbehalt gezahlt hat, hat jetzt eine Chance, sein Geld zurückzubekommen. Dafür muss er allerdings gegen Eon Hanse prozessieren. Je nachdem, auf welchen Stichtag sich die Rückforderung bezieht, könnte damit das Risiko verbunden sein, dass der Kläger nicht ganz Recht bekommt und einen Teil der Prozesskosten tragen muss, sagt Anwalt Bluhm. Wie eine Klage derjenigen ausgehen würde, die den erhöhten Preis einfach gezahlt haben, sei ungewiss. Das Gericht kündigte an, eine Revision zuzulassen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.