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Garantie garantiert

Schluss mit erniedrigenden Reklamationen: Ab 2002 gibt es drei Jahre Garantiefrist auf alle Waren

BERLIN dpa ■ Die Garantiefristen für Einzelhandelswaren sollen von derzeit sechs Monaten auf einheitlich drei Jahre verlängert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vertrags- und Schuldrechts aus dem Justizministerium vor.

Profitieren würden laut Ministerium nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Anbieter. Denn unter anderem gehe mit dem Gesetz die Harmonisierung im EU-Wirtschaftsraum einher. Das stärke den grenzüberschreitenden Handel.

Der Einzelhandel lehnte die Verlängerung prompt als zu lang ab. Mit dieser Frist liege die Bundesregierung ein Jahr über dem von der Europäischen Union geforderten Zeitraum, erklärte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Eine dreijährige Gewährleistungsfrist bedeute für die Branche eine große Belastung. Denn dann könnten Verbraucher noch lange Zeit nach dem Kauf und der Nutzung von Artikeln Mängel reklamieren. Das Gesetz soll am 1. Januar 2002 in Kraft treten.

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