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Archiv-Artikel

Gabriel und Glos zerren am CO2-Grab

Umwelt- und Wirtschaftsminister streiten um die Zuständigkeit für die Speicherung von Kohlendioxid

BERLIN taz ■ Die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid soll Kohlekraftwerke klimafreundlicher machen. Doch die Technik ist kompliziert und nicht ausgereift. Bundesumwelt- und das Wirtschaftsministerium ringen seit längerem darum, wie der Staat die Technik regeln soll. Ende letzter Woche brach der Streit auf einer Konferenz der Kohlelobby nun offen aus. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) will genauso wie Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) die Federführung übernehmen für ein Gesetz, dass die CCS-Technologie regeln soll.

CCS steht für Carbon Dioxide Capture and Storage. Am letzten Freitag hatte der Verein „IZ Klima – Informationszentrum klimafreundliches Kohlekraftwerk“ Experten nach Berlin geladen. Darunter war auch Umweltminister Gabriel. Er erklärte, dass sein Haus Hüter des CCS-Gesetzes sei. Dem widersprach der Vertreter des Wirtschaftsministeriums, Detlev Dauke: „Wer die Federführung übernimmt, ist noch nicht entschieden.“

Der Konflikt: Geht es nach dem Wirtschaftsministerium soll das Gesetz auf dem Bergrecht beruhen. Danach können zum Beispiel Dörfer gegen den Widerstand der Bevölkerung geräumt werden. Das unterstützten auf dem Kongress auch CDU-Politiker, Vertreter der Länder und der Energieversorger. Für Marie-Louise Dött, umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, ist klar: Energieversorgung geht vor. Das Umweltministerium will das Gesetz hingegen unter das Abfallrecht stellen. Es will das Genehmigungsverfahren für CO2-Lagerstätten etwa an das Umweltbundesamt übergeben. Die Energieversorger glauben, so entstehe ein „CCS-Verhinderungsgesetz“. Und Wirtschaftsministerium wie CDU-Politiker bestreiten, dass CO2 als Abfallprodukt zu sehen ist. Es solle wie Erdgas behandelt werden, meint CDU-Politikerin Dött. „Ein für alle Seiten akzeptables Gesetz“ sei schwierig, sagte Detlev Dauke vom Glos-Ministerium. Ob das Gesetz wie geplant am 18. Februar vom Kabinett beschlossen werden kann, ist unklar. SUSANNE GÖTZE