G20-Demonstranten verklagen Hamburg: Polizeieinsatz soll vor Gericht kommen
Wegen des brutalen G20-Einsatzes haben einige Aktivisten die Stadt verklagt. Sie wollen ein Gegengewicht in der Debatte schaffen.
Dort hatten einige Demonstrant*innen versucht, in die Innenstadt zu gelangen, die zur Demo-Verbotszone erklärt worden war. Dabei habe es eine regelrechte Jagd der Polizei auf Demonstrant*innen gegeben, sagt der Rechtsanwalt Dieter Magsam, der drei der Kläger*innen vertritt. Polizist*innen seien aus ihren Autos gesprungen und hätten die Demo auseinandergeprügelt. Bei Youtube gibt es mehrere Videos von der Szene. Auf einem sieht man am Ende eine Demonstrantin auf der Straße sitzen, die am Kopf blutet – eine Platzwunde am Hinterkopf, verursacht durch einen Polizeiknüppel, sagt Magsam.
Den Kläger*innen geht es darum, ein Gegengewicht in der Gewaltdebatte um die G20-Proteste zu schaffen, indem sie die Gewalt gegen Demonstrant*innen thematisieren. „Wir wollen nicht über die individuellen Entgleisungen einzelner Polizisten reden, sondern über die Strategie dahinter“, sagt Magsam.
Er wolle keine Verschwörungstheorien bemühen und glaube nicht, dass es einen Befehl für die Brutalität des Einsatzes gegeben habe, aber die Erfahrung, zum Beispiel auch von Castortransporten, zeige eben, dass solche Polizeieinsätze eine Eigendynamik entfalten. „Wenn der Castor vor Lüneburg steht, ist klar: Die Demonstrationsfreiheit läuft der Polizeistrategie völlig zuwider. Vom Demonstrationsrecht bleibt dann nichts übrig.“
In Hamburg sei mit der Personalie Hartmut Dudde, der von Innensenator Andy Grote (SPD) zum G20-Gesamteinsatzleiter der Polizei ernannt worden war, klar gewesen, dass der polizeiliche Umgang mit Demonstrant*innen ein „militärischer“ sein werde. Man müsse sich die Frage stellen: „Wollen wir uns daran gewöhnen oder wollen wir dagegen vorgehen?“ Die Hamburger Polizei bestätigte, ein Schreiben von dem Anwalt bekommen zu haben – es liege derzeit zur Prüfung beim Justiziar.
Fast fünf Monate Untersuchungshaft
Auch das Komitee für Demokratie und Grundrechte hat die Demo-Verbotszone und die Prozesse gegen G20-Gegner*innen mehrfach kritisiert. Am Montag ging der Prozess gegen den 19-jährigen Angeklagten Fabio V. weiter, der wegen des Verdachts auf schweren Landfriedensbruchs fast fünf Monate lang in Untersuchungshaft saß. Für das Grundrechtekomitee stellt der Prozess einen „Kristallisationspunkt im Ringen um die politische und juristische Aufarbeitung der Gipfelproteste dar“, wie die Prozessbeobachtung Michéle Winkler im Bericht des Komitees schreibt.
V. wurde am 7. Juli in der Straße Rondenbarg zusammen mit über 70 anderen festgenommen. Auf der Flucht vor der Polizei stürzten Demonstrant*innen über ein Gitter, elf Schwerverletzte mussten ins Krankenhaus. V. blieb bei einer Frau stehen, die mit einem offenen Bruch am Boden lag.
Dieter Magsam, Anwalt
Eine individuelle Gewalttat wird ihm nicht vorgeworfen, lediglich, dabei gewesen zu sein. Er ist bisher der einzige Angeklagte im „Rondenbarg-Komplex“. Die Exekutive stehe unter Druck, den unverhältnismäßigen Einsatz zu rechtfertigen, schreibt Winkler, und befürchtet deshalb eine besonders harte Verurteilung V.s – „unabhängig des Nachweises einer individuellen Straftat“.
Während auch die italienische Presse den Prozess gegen ihren Landsmann V. verfolgt, hat es in Hamburg eine andere Akteurin wieder unfreiwillig in die Schlagzeilen geschafft, die eigentlich schon aus der Schusslinie war: die Rote Flora. Wie die Rheinische Post berichtete, fordert die CSU die Schließung des autonomen Zentrums im Schanzenviertel.
Die Zeitung beruft sich dabei auf ein Beschlusspapier, das die CSU-Landesgruppe in ihrer Klausur vorstellen will. Darin fordert sie eine „klare Offensive gegen Linksextremismus“. Sie kritisiert, dass das Bundesprogramm „Demokratie leben“ lediglich ein Prozent der Mittel für den Kampf gegen Linksextremismus auszugeben plant, und verweist auf „Gewaltorgien linker Chaoten beim G20-Gipfel in Hamburg“. Die Rote Flora bezeichnet sie als „Keimzelle der Kriminalität“.
CSU fordert Extremistenkartei für Linksradikale
Weiter fordert die CSU im Rahmen der „Offensive gegen Linksextremismus“, dass das Vermummungsverbot bundesweit als Straftaten verfolgt und der Tatbestand des Landfriedensbruch verschärft wird, sowie eine europäische Extremistenkartei für Linksradikale.
Ganz auf dem neuesten Stand ist sie damit nicht: Wer sich auf einer Demo oder auf dem Weg dorthin vermummt, begeht in den meisten Bundesländern, darunter Hamburg, bereits eine Straftat. Hat man Gegenstände, die sich zur Vermummung eignen, nur dabei, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Nur wenige Länder haben eigene Versammlungsgesetze, im Norden sind dies Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Dort begehen Vermummte nur eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Umstand und Land mit einem Bußgeld bis zu 3.000 Euro zu Buche schlagen kann.
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