Fußball in Berlin: Nur Storch Heinar darf zu Hertha
Hertha BSC greift durch: Der Hauptstadtverein ändert seine Stadionordnung und verbietet rechte Symbole – linke übrigens auch.
BERLIN taz | Thor Steinar darf nicht mehr zum Fußball, zumindest nicht bei der Hertha. Das Verbot von Kleidungsstücken des bei Rechtsextremen beliebten Modelabels ist nun auch in der Stadionordnung manifestiert – zuvor hatte es noch einen Ermessensspielraum gegeben. In der vergangenen Woche wurde der gesamte Passus „Verbote“ überarbeitet.
So heißt es nun in Paragraf sechs: „Hertha BSC setzt ein deutliches Zeichen gegen Rechts. Insbesondere wird Zuschauern, die Kleidung der Firma ,Thor Steinar‘ tragen, der Zugang zum Olympiastadion verwehrt.“ In der Fassung aus der Saison 2011/12 war noch von „rassistischem, fremdenfeindlichem, rechtsradikalem, nationalsozialistischem oder politischem Propagandamaterial“ die Rede, das man nicht dulde. Wie bereits in der alten Hausordnung sind auch Parolen und Embleme mit diskriminierendem Inhalt untersagt.
Für die Hertha-Verantwortlichen gibt es aber offenbar keine Differenz zwischen linken und rechten Inhalten. So ist auch vom Verbot jener Kleidung die Rede, die „Schriftzüge oder Symbole mit rechts- und/oder linksradikaler Tendenz“ beinhalte.
Die Herausgeber des Blogs „fußball-gegen-nazis“, ein Projekt der Amadeu-Antonio-Stiftung, halten die Novelle der Stadionordnung für missverständlich: „Hierdurch droht der Eindruck zu entstehen, dass Politik vielleicht im Olympiastadion ganz allgemein nicht erwünscht sein könnte.“ Dies sei ein falsches Signal.
Die in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ formulierte Hausordnung des Olympiastadions gilt für alle Hertha-Heimspiele. Mit dem Kauf eines Tickets erkennt man das Paragrafenwerk an. Die Begründung für die Änderung hat man von Klubseite gleich in die Ordnung eingeschrieben. Dort heißt es, „dass sich der Club eindeutig von Besuchern“ distanzieren will, „die rechtsextremes Gedankengut ins Stadion tragen“.
Thor Steinar-Kleidung ist in mehreren Fußballarenen untersagt. Auch Union Berlin hat einen entsprechenden Paragrafen, nach dem Kleidungsstücke, die „nach allgemein anerkannter Auffassung einen rechtsextremen Bezug dokumentieren“, verboten sind. Zu diskriminierendem Verhalten aber äußern sich die Köpenicker deutlicher – sie schließen auch homophobe Beleidigungen aus.
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