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■ Fusion von Berlin und BrandenburgBerliner Senat billigte Vertragsentwurf

Berlin (dpa) – Der Berliner Senat hat gestern den Entwurf eines Neugliederungs-Staatsvertrages zur Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes mit Brandenburg gebilligt. Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) nannte das Werk einen Durchbruch auf dem Weg zur Fusion im Jahre 1999. Die Interessen beider Länder, insbesondere zu den Bereichen Finanzen und Personal, seien in einem fairen Ausgleich geregelt worden. Beide Länder erwarten von Bonn nach wie vor die Zusage einer Übergangsfinanzierung für 15 Jahre nach der Fusion. Am Mittwoch will sich das Bundeskabinett mit der Forderung zur zeitweiligen Erhaltung des Stadtstaatenprivilegs beschäftigen, der Bundesrat hat bereits zugestimmt.

Der sogenannte Arbeitsentwurf zum Neugliederungs-Staatsvertrag regelt in 57 Artikeln umfassend die Bereiche, die zum Zusammenschluß eines Landes erforderlich sind. Dazu gehört in der Präambel unter anderem der Wille, in allen Teilen des neuen Landes gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen. Der neue Landtag soll 125 Mitglieder haben. Grundlage der Landesentwicklung ist die sogenannte dezentrale Konzentration. Bei der Regionalplanung wird von der momentanen Einteilung Brandenburgs in fünf Regionen um Berlin ausgegangen.

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