piwik no script img

Funkzellenabfrage bei Dresdener Nazi-DemoEine Instanz höher

Das Landgericht übernimmt: Das Dresdener Amtsgericht hatte kürzlich die Handydatenabfrage für rechtmäßig erklärt. Nun haben zwei Linke-Politiker Beschwerde eingelegt.

Ihre Handys wurden abgehört: Gegendemonstranten beim Neonaziaufmarsch in Dresden. Bild: dpa

DRESDEN dapd | Die umstrittene massenhafte Erfassung von Handydaten während der Proteste gegen Neonazi-Aufmärsche im Februar 2011 bleibt ein Fall für die Justiz.

Zwei Linke-Abgeordnete des sächsischen Landtags haben Beschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dresden eingelegt, das die Handydatenabfrage vor kurzem für rechtmäßig erklärt hatte, wie die Parlamentarier am Mittwoch mitteilten. Der Fall werde nun vor dem Landgericht Dresden weiterverhandelt.

Das Amtsgericht habe die Bedeutung elementarer, durch das Grundgesetz und die sächsische Verfassung geschützter Rechte verkannt, teilten die Abgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert mit. Zudem sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht beachtet worden. Stattdessen habe das Gericht sein eigenes Urteil für zulässig erklärt, kritisierten die Linken-Politiker.

Das Amtsgericht hatte die Anträge von acht Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aktion zurückgewiesen, weil ein hinreichender Tatverdacht fehlte. Ohne die Datenabfrage hätten begangene Straftaten wie die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung nicht oder kaum aufgeklärt werden können, hieß es zur Begründung.

Hintergrund sind Demonstrationen gegen Neonazi-Aufmärsche im Februar 2011, bei denen es am Rande zu gewalttätigen Ausschreitungen kam. Danach geriet Dresden bundesweit in die Schlagzeilen, weil die mit richterlicher Erlaubnis erfassten eine Million Handydaten zum Ermitteln von Straftätern zumeist von friedlichen Demonstranten und Anwohnern stammten. Datenschützer liefen Sturm gegen die Erhebung.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • S
    seb

    @ halunke

     

    Das ist erstens ein gesamtdeutsches Problem und zweitens sicher nicht auf - schon sehr lange ehemalige - Ostbundesländer beschränkt!

  • H
    Halunke

    Egal ob AG oder LG Dresden,die Justiz im Osten ist auf dem rechten Auge blind.Und auf dem linken hat sie einen Zwickel....)