: Für die PKK gespendet?
■ Prozeß: Kurden bestreiten Erpressung
Unter Ausschluß der Öffentlichkeit und der beiden Angeklagten wurde gestern im Prozeß um Spendengeld-Erpressung für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK der mutmaßliche Hauptbelastungszeuge vernommen. Zur Begründung hieß es, der Zeuge sei durch seine Aussagen gefährdet. Die 35 und 36 Jahre alten kurdischen Angeklagten sollen von dem türkischen Gastwirt im Namen der PKK 3.000 Mark gefordert haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, daß der Gastwirt im November 93 eine erste Rate von 700 Mark zahlte, weil er Furcht vor Repressalien durch die PKK hatte. Die Angeklagten bestritten den Vorwurf der Erpressung. Der ältere der beiden erklärte, der Gastwirt habe freiwillig gezahlt, um dem kurdischen Volk zu helfen. Er sei dagegen, Gewalt anzuwenden oder Geschäftsleute zu belästigen, um sein Volk zu unterstützen.
Die Angeklagten sind ihren Angaben nach keine Mitglieder der PKK oder von verbotenen Unterorganisationen. Ein von ihnen geachteter älterer Landsmann hätte sie gebeten, das Geld von dem Gastwirt abzuholen. Die Atmosphäre in dem Lokal sei sehr freundlich gewesen. Der Prozeß wird fortgesetzt. dpa
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen