: Für Verbot von Leihmutterschaften
Berlin (taz) - Das Bundesgesundheitsministerium setzt sich für ein strafrechtliches Verbot der Vermittlung von Leihmutterschaften ein. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll dem Kabinett noch in diesem Frühsommer zugeleitet werden, kündigte Staatssekretär Chory am Wochenende in Karlsruhe an. Der Entwurf sehe auch vor, daß sowohl die Zahlung als auch die Annahme von Geld unter Strafe gestellt wird. Mit dieser Regelung sollen Prozesse um die Rechtsgültigkeit von Leihmutterverträgen von vornherein ausgeschlossen werden. Leihmutterverträge gelten im bundesdeutschen Gesetz ohnehin als „sittenwidrig. Dementensprechend sind öffentlich agierende Vermittlungsagenturen wie in den USA bislang noch nicht in Erscheinung getreten. Lu
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen