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Für Falschparker

Das Abschleppen eines Autos aus dem Halteverbot kostet den Halter nichts, wenn die Verbotsschilder nicht deutlich sichtbar aufgestellt sind. Mit dieser gestern veröffentlichten Entscheidung gab das Verwaltungsgericht der Klage eines Autofahrers gegen einen Gebührenbescheid statt. Verkehrsschilder müßten so angebracht sein, daß sie Autofahrer auch beiläufig wahrnehmen könnten, hieß es in der Urteilsbegründung. dpa

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