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Archiv-Artikel

in kürze NEONAZI-PROZESS Fünf Revisionsanträge

Nach dem Urteil gegen elf junge Männer im Potsdamer Neonazi-Prozess wegen Gründung einer Terrorvereinigung haben bislang fünf Verteidiger Revision eingelegt. Der zwölfte Angeklagte, der nicht wegen des Terrorvorwurfs verurteilt wurde, verzichtet auf Revision. Die Gruppe hatte Anschläge auf Imbissbuden verübt. (dpa)