: Frist für Widerspruch gegen KI läuft ab
Daten von Facebook- und Instagram-Nutzer:innen landen bald im Training künstlicher Intelligenz
Von Svenja Bergt
Die Zeit läuft: Ab Dienstag will Meta Daten von Facebook- und Instagram-Nutzer:innen für das Training von künstlicher Intelligenz (KI) verwenden. Ein Versuch der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die Nutzung vorerst zu stoppen, ist im Eilverfahren gescheitert.
„Die Ablehnung unseres Eilantrags bedeutet, dass nun Fakten geschaffen werden, obwohl es weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwendung in dieser Form gibt“, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Nutzung personenbezogener Daten für das Training der Meta-eigenen KI sei „hoch problematisch“. Meta selbst begrüßte das gewonnene Eilverfahren. Der Konzern wolle, dass „alle Menschen in Europa gleichberechtigten Zugang zu den Vorteilen der generativen KI haben“.
In die Trainingsdaten einfließen sollen öffentliche Inhalte von erwachsenen Nutzer:innen, etwa Namen, Posts, Kommentare, Bilder und Videos – private Nachrichten auf Whatsapp aber nicht. Für den Widerspruch stellt Meta Online-Formulare bereit. Die Krux: Anders als bei anderen Datenverarbeitungen, denen man in der Regel auch noch im Nachhinein widersprechen kann, sodass die eigenen Daten dann gelöscht werden, ist ein Widerspruch vor dem Stichtag wichtig. Anders als in einer Datenbank, aus der sich einzelne Einträge wieder löschen lassen, können Daten, die einmal in ein KI-Modell eingeflossen sind, faktisch nicht wieder herausgelöst werden. Das stellt die Konzerne bereits jetzt vor Probleme – nämlich dann, wenn zum Beispiel ein KI-Chatbot Informationen zu einer echten Person generiert. Zwei Verfahren laufen bereits: In einem hat ChatGPT ein falsches Geburtsdatum zu einer Person generiert. In dem anderen Fall hat der Chatbot einer anderen Person fälschlicherweise einen Mehrfachmord zugeschrieben.
Was passiert, wenn Nutzer:innen später widersprechen, ist unklar, Meta beantwortete eine entsprechende Nachfrage uneindeutig. Die Widersprüche sollen demzufolge berücksichtigt werden. Doch ob nur ab Widerspruch neu gepostete Inhalte nicht im KI-Training landen oder auch ältere Inhalte wieder aus den Trainingsdaten entfernt werden, bleibt offen.
Die juristischen Schritte sind aber noch nicht ausgeschöpft: Die Datenschutz-NGO Noyb geht gegen die Pläne vor und prüft unter anderem eine europaweite Sammelklage. Der Verbraucherzentrale NRW zufolge plant außerdem der hamburgische Datenschutzbeauftragte Schritte gegen das KI-Training mit Nutzer:innendaten. Das könnte etwa eine Untersagungsverfügung sein. Auch hier wäre juristische Gegenwehr von Meta zu erwarten.
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