: Fressen-Freiheit
■ Nürnberger Landgericht entschied: Anti-CSU-Plakat ist nicht strafbar
Nürnberg (taz) – Böse Schlappe für die Herren Stoiber, Glos und Waigel: nach Ansicht der 13. Strafkammer des Nürnberger Landgerichts hat das Plakat „Rassismus hat viele Gesichter“ keinen strafbaren Inhalt. Die zuvor vom Amtsgericht Nürnberg angeordnete Einziehung des Druckwerks ist damit unwirksam.
Wie berichtet hatte das von mehreren antifaschistischen Gruppierungen in Nürnberg veröffentlichte Druckwerk kurz vor der Europawahl für Aufregung gesorgt. Auf dem Plakat mit dem Motto „Rassistische Strukturen aufdecken“ prangten die Fotos von CSU- Chef Theo Waigel, Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber, CSU-Landesgruppenchef Michael Glos und dem CSU-Übervater Franz Josef Strauß. Daneben Zitate dieser Politiker mit eindeutig rassistischem Inhalt sowie Querverbindungen von CSU-Mandatsträgern zu rechtsextremen Organisationen.
Hatte die CSU-Spitze das Plakat als „gemeine Verleumdung“ bezeichnet und das Amtsgericht die Beschlagnahme verfügt, kommt jetzt das Landgericht zu dem Ergebnis, daß die Darstellung der CSU-Spitzenpolitiker auf dem Plakat weder den Tatbestand der Beleidigung noch der üblen Nachrede erfüllten. In der politischen Auseinandersetzung sei es „zulässig, aufgrund bestimmter (nicht angegriffener) Zitate und beschriebener Verhaltensweisen öffentlich den Schluß auf ,rassistische Strukturen‘ zu ziehen“. Dies gehe, so urteilte Richter Gärtner, unter dem Gesichtspunkt des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit in Ordnung. Bs
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