: »Freiversuch« bei den Juristen
In Berlin ist jetzt bei den Jurastudenten der sogenannte Freiversuch eingeführt worden. Diese Regelung ermöglicht den Studierenden, die bereits nach acht Semestern Studium die erste juristische Staatsprüfung ablegen, einen zusätzlichen Prüfungsversuch. Mißlingt der Freiversuch, so gilt die Prüfung als nicht unternommen. Wer die Prüfung im Freiversuch besteht, aber schlecht abschneidet, kann die Prüfung noch einmal wiederholen. Gewertet wird dann das bessere Ergebnis.
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