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Freispruch im Ikonen-Mordprozeß

Der Prozeß um den Doppelmord an zwei russischen Ikonenhändlern ist gestern vor dem Landgericht mit einem überraschenden Freispruch zu Ende gegangen. Nach Auffassung der Richter konnte in dem Indizienprozeß keine lückenlose Beweiskette zusammengefügt werden. Der 44jährige Angeklagte wurde nur zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Hehlerei mit Ikonen aus dem Raubmord in einer Galerie am Kurfürstendamm verurteilt. Das Urteil entsprach dem Antrag der Verteidigung.dpa

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