: Freispruch für Jean-Pierre Bemba
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat das wichtigste Urteil seiner kurzen Geschichte wieder kassiert. Jean-Pierre Bemba, ehemaliger Vizepräsident der Demokratischen Republik Kongo, wurde am Freitagnachmittag von einer Berufungskammer freigesprochen.
Bemba war 2016 zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Als militärischer Führer der Rebellenbewegung MLC (Kongolesische Befreiungsbewegung) sei er für Morde, Plünderungen und Vergewaltigungen verantwortlich, die MLC-Kämpfer von 2002 bis 2003 in der Zentralafrikanischen Republik begingen, so das Gericht damals. Es war das erste Urteil der internationalen Justiz, das eine Vorgesetztenverantwortung für sexuelle Kriegsverbrechen anerkannte.
Das Berufungsgericht hat Bemba nun in allen Anklagepunkten freigesprochen, ihn allerdings nicht aus der Haft entlassen, weil er noch wegen Zeugenbeeinflussung verurteilt worden ist. Für diesen Fall ist eine andere Kammer zuständig. Dominic Johnson
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen