Freispruch für HSH-Nordbank-Vorstände: Staatsanwaltschaft geht in Revision
Die Staatsanwaltschaft will den Freispruch für die Vorstände der HSH Nordbank im Untreue-Prozess anfechten. Die Entscheidung sei nicht nachvollziehbar.
HAMBURG dpa | Die Hamburger Staatsanwaltschaft will den Freispruch der früheren Vorstände der HSH Nordbank um Dirk Jens Nonnenmacher anfechten. „Wir werden Revision einlegen“, sagte Behördensprecher Carsten Rinio am Donnerstag. „Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen.“ Der Fall landet damit aller Voraussicht nach vor dem Bundesgerichtshof.
Das Landgericht der Hansestadt hatte den kompletten früheren Bankvorstand am Mittwoch von den Vorwürfen der schweren Untreue und Bilanzfälschung freigesprochen. Die Entscheidung der Richter habe die Staatsanwaltschaft überrascht, erklärte Rinio.
In der Begründung des Gerichts hieß es, die sechs Manager hätten bei dem komplexen Finanzgeschäft „Omega 55“ im Dezember 2007 zwar ihre Pflichten als Vorstände verletzt. Diese Pflichtverletzungen seien aber nicht so evident oder schwerwiegend gewesen, dass sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Verurteilung wegen Untreue rechtfertigten.
„Wir teilen diese Bewertung nicht“, erklärte Rinio. „Wir sehen eine gravierende und evidente Pflichtverletzung.“ Seitdem die Strafkammer das Hauptverfahren eröffnet habe, habe sich nichts an der Tatsachengrundlage für die rechtliche Bewertung geändert: „Dann hätte das Hauptverfahren gar nicht eröffnet werden dürfen. Das ist für uns widersprüchlich und rätselhaft.“
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