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Freispruch für BND-Schieber

■ Hamburger Landgericht gesteht amtlichen Waffenschmugglern einen „Verbotsirrtum“ zu

Berlin (taz) – Der Waffenschmuggel im Staatsauftrag bleibt ohne Folgen. Die im Oktober 1991 vom Bundesnachrichtendienst (BND) geplante illegale Lieferung umfangreichen Kriegsgeräts der früheren NVA an den israelischen Geheimdienst Mossad endete gestern vor dem Hamburger Landgericht mit Freisprüchen für die beiden Angeklagten.

Die Große Strafkammer unter Richterin Gertrut Göring mochte einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz nicht erkennen. Die Kammer billigte dem BND-Direktor Gerhard W. und dem Oberstleutnant Dieter S. statt dessen zu, im „Verbotsirrtum“ gehandelt zu haben. Im Auftrag des Pullacher Geheimdienstes hatten beide versucht, die als Landmaschinen getarnten Militärgerätschaften nach Israel zu verschiffen. Die Waffenschieberei hatte die Wasserschutzpolizei im Hamburger Hafen nur zufällig aufgedeckt.

In der Folge schlug die aufgeflogene Aktion hohe Wellen. Weder war der Bundessicherheitsrat um die vorgeschriebene Genehmigung angegangen worden, noch hatten die Geheimdienstler die politischen Führungen von Bundeswehr und BND unterrichtet. Zudem wurde bekannt, daß Kriegsgerät der NVA im Rahmen einer „wehrtechnischen Zusammenarbeit“ in insgesamt 14 Fällen an Israel gegangen war. Als Rücktrittskandidaten wurden damals BND-Chef Konrad Porzner, Geheimdienstkoordinator Lutz Stavenhagen und Verteidigungsminister Gerhard Stoltenberg gehandelt. Es traf schließlich Stavenhagen, der noch einige Pannen mehr als die Panzeraffäre zu verantworten hatte.

Ein Jahr später, im Oktober 1992, kam das Verteidigungsministerium den Mossad-Wünschen entgegen. Das Kriegsgerät wurde als „militärische Hilfslieferung“ exportiert. Wolfgang Gast

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