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Freier Zugang gescheitertStrand kostet weiter Eintritt

Kläger scheitern mit dem Versuch, einen unentgeltlichen Zutritt zum Strand in Hooksiel und Horumersiel zu erzwingen. Anwohner dürfen für lau ans Meer.

Immerhin ohne Stacheldraht: Zaun entlang eines Abschnittes am Strand von Hooksiel am Jadebusen. Foto: Ingo Wagner/dpa

WANGERLAND taz | Die ostfriesische Gemeinde Wangerland darf weiter Eintritt für ihren Sandstrand verlangen. Wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dritter und letzter Instanz entschieden hat, gibt es keinen Anspruch auf unentgeltlichen Zugang zu dem von der Wangerland Touristik, einer Gemeindetochter, gepachteten Abschnitt (Az. 10 LC 87/14). Geklagt hatte Janto Just von der Initiative „Für freie Strände“, der im landeinwärts gelegenen Schortens wohnt.

Im Gegensatz zu Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist der Strand in Niedersachsen nur an den wenigsten Stellen frei zugänglich. Nach Zählung der Initiative Für freie Strände sind lediglich 14 von 134 Strandkilometern ohne Gebühr zu betreten. Und wo die Abgabe fällig wird, versperrt meist ein Zaun den Zugang zum Meer.

Weil er sich das nicht bieten lassen wollte, hat Just nicht nur geklagt sondern auch mit der Initiative den Protest organisiert. Vor anderthalb Jahren übergab sie Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) 50.000 Unterschriften gegen die Strandgebühr. Auch vor zivilem Ungehorsam schreckte sie nicht zurück: Mehrfach überstiegen Mitglieder der Initiative die Zäune mit Leitern.

Für die Strände in Hooksiel und Horumersiel-Schillig verlangt die Wangerland Touristik von April bis Oktober drei Euro Eintritt pro Tag von Erwachsenen und 1,30 Euro von Kindern. Hier sind die Absperrungen so flächendeckend wie kaum anderswo an der niedersächsischen Nordseeküste. Wer nicht bezahlt, kann nicht einmal am Meer spazieren gehen. Dabei bestimmt das Bundesnaturschutzgesetz in Paragraph 59: „Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet.“

Zugang zum Strand

Im Gegensatz zu Niedersachsen haben die Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern in ihren Landesnaturschutzgesetzen die freie Benutzung des Meeresstrandes ausdrücklich vorgesehen: Jeder darf den Strand betreten und sich auf eigene Gefahr dort aufhalten.

Strandgebühren oder eben eine Kurtaxe für den Aufenthalt im Ort erheben viele Gemeinden aber trotzdem.

In der Gemeinde Wangerland müssen die eigenen Bürger keine Strandgebühr bezahlen.

Lediglich neun der 27 wangerländischen Strandkilometer würden bewirtschaftet, versichert Bürgermeister Björn Mühlena. Der Rest sei gebührenfrei zu betreten. Parkplätze gebe es dort freilich nicht.

Gerade darauf könnten sich Just und eine weitere Klägerin aber nicht berufen. Die Strandabschnitte, die die Kläger betreten wollten, würden „einheitlich als kommerzielle Freizeiteinrichtung genutzt“. Deshalb bestehe kein Anspruch auf freien Zugang. Auch das Landesrecht räume den Klägern keine weiter reichenden Rechte ein.

Die Gemeinde argumentiert mit den Kosten des Strandes, der teilweise künstlich angelegt worden sei. 800.000 Euro pro Jahr kosteten die Pflege und Unterhaltung. Dazu kämen 200.000 Euro an Investitionen, sagt Bürgermeister Björn Mühlena (parteilos). Toiletten und Duschen müssten gereinigt, Spiel- und Parkplätze in Ordnung gehalten werden. „Das müssen Sie sich wie im Freibad vorstellen“, sagt Mühlena. Bei einem Erfolg der Kläger hätte die Gemeinde auf andere Finanzierungsmöglichkeiten wie etwa auf eine Parkgebühr oder einen Tageskurbeitrag ausweichen müssen.

Kläger Just hält diese Argumentation für unsinnig und bemüht zur Illustration einen Vergleich. „Sie brauchten nur im Harz gespurte Loipen anlegen und einen Zaun ziehen, dann könnten Sie Eintritt verlangen“, sagt er. Weil sich das Naturschutzgesetz als ungeeigneter Hebel erwiesen habe, erwäge die Initiative, einen weiteren Prozess anzustrengen.

„Am einfachsten ist es, man bezahlt drei Euro Eintritt und klagt dann gegen die Gebühr“, vermutet er. Denn das Gericht hat mündlich darauf hingewiesen, dass es nicht zu entscheiden brauchte, „ob die gegenwärtige Form der Finanzierung des Strandzutritts im Einzelnen rechtmäßig ist“. Gleiches gelte für die Frage, ob an der niedersächsischen Nordseeküste insgesamt hinreichend Möglichkeiten bestünden, den Strand unentgeltlich zu betreten.

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