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Freie Universität unterliegt in Karlsruhe

Die Freie Universität ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Mittelkürzungen im Fachbereich Veterinärmedizin gescheitert. Die im Haushaltsstrukturgesetz 1996 des Landes Berlin vorgesehene Herabsetzung der Soll-Aufnahme-Kapazität für Studienanfänger und die Verringerung des Landeszuschusses in diesem Fachbereich verstoßen nicht gegen die Wissenschaftsfreiheit, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Die Zahl der Studienanfänger in der Veterinärmedizin war von 200 auf 150 begrenzt worden. Der Landeszuschuss der Freien Universität soll bis Ende 2002 stufenweise um 15 Millionen Mark sinken. dpa

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