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Freibrief für Minister Matthiesen

Düsseldorf (taz) — Der Düsseldorfer Umweltminister Klaus Matthiesen hat mit seiner Anzeigenkampagne zur Müllvermeidung keine unerlaubte Wahlwerbung betrieben. Eine entsprechende Organklage der Grünen gegen den Minister wies der Verfassungsgerichtshof in Münster am Dienstag zurück. Der informative Gehalt der sogenannten „Müllspartips“, die in Anzeigen und Rundfunkspots exakt bis zum 12. Mai 1990, also bis einen Tag vor der Landtagswahl, veröffentlicht wurden, hat nach Auffassung der Grünen „gegen Null“ tendiert. Die rund fünf Millionen Mark teure Kampagne, die auch vom Landesrechnungshof moniert worden war, wertete das Münsteraner Gericht dagegen als zulässige Öffentlichkeitsarbeit. Das Urteil stellt nach Ansicht der Grünen allen politischen „Schlitzohren“ einen „Freibrief“ aus. J.S.

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