Frauenpolitische Sprecherinnen fordern: Abtreibungen sollen straffrei sein
PolitikerInnen von Linken und Grünen sowie mehrere Organisationen wollen, dass Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird.
Die Linksfraktion im Bundestag, die frauenpolitische Sprecherin der Grünen und mehrere Organisationen fordern die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. „Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen stärker in den Fokus nehmen und Frauen den sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichen“, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Möhring, der taz.
Nach der Sommerpause wolle ihre Fraktion deshalb einen Antrag einbringen, der den Arbeitstitel „Beratungspflicht aufheben – Beratungsrecht stärken“ trage, sagte Möhring. Sie sehe die aktuelle Debatte um die Streichung des Paragrafen 219a, der die „Werbung“ für Abtreibungen verbietet, so weit gereift, dass es nun an der Zeit sei, einen Schritt weiter zu gehen. „Langfristig muss klar werden, dass das gesamte Thema Schwangerschaftsabbruch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen hat.“
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch steht gleich hinter Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen und stellt den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Nach Paragraf 218a ist die Abtreibung aber „straflos“, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wurde und sich die Schwangere vorher beraten ließ. Der Paragraf 219a verbietet die Werbung für Abbrüche, worunter allerdings auch Information darüber fällt. Seit die Gießener Ärztin Kristina Hänel vergangenen November zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt wurde, weil auf ihrer Website steht, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, wird über die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB diskutiert.
Die Linksfraktion, deren Antrag der taz in einer vorläufigen Fassung vorliegt, will nun den Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch sicherstellen, ohne der Frau eine verpflichtende Beratung aufzuerlegen. Das Angebot von Beratungen vor Abbrüchen sei zwar Bestandteil einer guten Gesundheitsversorgung, die Inanspruchnahme solle aber auf Freiwilligkeit beruhen.
„Der Paragraf 218 ist frauenfeindlich“
Nicht nur die Linksfraktion geht über die bisherige Forderung nach einer Abschaffung des Paragrafen 219a hinaus – auch die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS) und die Giordano-Bruno-Stiftung wollen die ersatzlose Streichung beziehungsweise Revision aller Paragrafen im Strafgesetzbuch zu Schwangerschaftsabbrüchen.
„Die moralische Verurteilung, die Frauen häufig immer noch erfahren, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, wird durch die strafrechtlichen Bestimmungen verstärkt und gesellschaftsfähig gemacht“, schreibt der Vorstand der größten deutschen Fachgesellschaft für Sexualwissenschaft DGfS in einem Papier, das der taz vorliegt. Die Gesetzgebung greife „massiv in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein“, so unter anderen die beiden Vorsitzenden Martin Dannecker und Hertha Richter-Appelt. Die Paragrafen 218 und 219 müssten deshalb abgeschafft werden.
Die Gesetze zu Abbrüchen, argumentiert zudem die gemeinnützige Giordano-Bruno-Stiftung, die nach den Prinzipien Humanismus und Aufklärung arbeitet, seien „weder rational noch evidenzbasiert noch weltanschaulich neutral“. Es sei eine „eigentümliche Idee“, sagte Sprecher Michael Schmidt-Salomon der taz, empfindungsfreien Zellformationen ein Recht auf Leben zuzubilligen und schwangeren Frauen aufgrund dieses Rechts ein „zumutbares Opfer“ abzuverlangen. Aufgrund überkommener religiöser Forderungen maße sich der Staat an, Frauen ins Gewissen zu reden. „Meiner Ansicht nach ist das verfassungswidrig“, sagte Schmidt-Salomon.
Gesine Agena, die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, sagte, sie unterstütze Positionen wie die der DGfS, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. „Der Paragraf 218 ist frauenfeindlich“, sagte Agena. Er unterstelle, Frauen könnten keine verantwortungsvolle Entscheidung treffen und bringe damit Misstrauen gegenüber Frauen zum Ausdruck. Die Entscheidung über Schwangerschaftsabbrüche solle deshalb allein bei der Frau liegen. „Sie hat das Recht, über ihren Körper selbst zu entscheiden.“
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