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Frauenförderung ins Grundgesetz

Die staatliche Förderung von Frauen muß nach Ansicht von Bremens Frauensenatorin Sabine Uhl (SPD) ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Bei einem Empfang für den Vorstand des Deutschen Frauenrates und die Landesfrauenräte in Bremen meinte die Politikerin gestern, eine Klarstellung sei nötig, weil zuviele Frauenförderpläne am Verfassungsgrundsatz „Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden“ gescheitert seien. Immer noch müßten sich Frauen bemühen, den Graben zwischen Verfassungsgebot und sozialer Realität zu überwinden, sagte Uhl. dpa

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