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Frauenarbeitsplätze höher stufen

Leichte Tätigkeiten, die wenig Muskelkraft erfordern, werden in der Regel schlechter bezahlt. Frauenarbeitsplätze sind deshalb oft sogenannten „Leichtlohngruppen“ zugeordnet. Nach Ansicht der IG Metall ist dies frauendiskriminierend, weil Belastungen wie Monotonie und Lärm am Arbeitsplatz dabei unberücksichtigt bleiben. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil diese Einschätzung bestätigt. Die IG Metall will nun eine Höhergruppierung der betroffenen Frauen notfalls mit einer Klage durchsetzen.

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