Frauenanteil nähert sich dem der Männer

Bundesverfassungsgericht Die Sozialdemokratin Yvonne Ott wird neue Richterin in Karlsruhe

Yvonne Ott Foto: picture alliance

FREIBURG taz | Yvonne Ott wird am heutigen Freitag im Bundesrat als neue Verfassungsrichterin gewählt. Die 53-Jährige war bisher Richterin am Bundesgerichtshof (BGH). Mit Ott steigt der Frauenanteil am Bundesverfassungsgericht auf 44 Prozent, ein Rekordwert. Sie wird auf Vorschlag der SPD gewählt.

Otts erste berufliche Position außerhalb der Universität war im hessischen Finanzministerium. Dort stieg sie unter SPD-Finanzminister Karl Starzacher sofort zur Leiterin des Referats für Parlamentsangelegenheiten auf. Später arbeitete sie als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main. Zwischendrin war sie aber auch bereits am Bundesverfassungsgericht tätig – als Mitarbeiterin der sozialdemokratischen Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt.

Zuletzt war Yvonne Ott am BGH im Zweiten Strafsenat tätig. Das ist der Senat, dem der Richter- und Kolumnistenstar Thomas Fischer vorsitzt. Im Fernsehen sieht man sie gelegentlich als stellvertretende Pressesprecherin des BGH.

Ott ist eine besonders vielseitige Richterin. Sie arbeitete bereits als Zivil- und als Strafrichterin. Ihre Dissertation erfolgte im Öffentlichen Recht. Dort kritisierte sie die herrschende Auffassung, dass Gemeinderäte Teil der Verwaltung seien. Ott sieht sie dagegen als kommunale „Parlamente“.

Rechtspolitisch engagierte sie sich im Adolf-Arndt-Kreis, dem 18 Rechtsprofessoren und Bundesrichter angehören. Der Adolf-Arndt-Kreis versteht sich als sozialdemokratischer Juristen-Thinktank. Früher gehörte ihm auch Andreas Voßkuhle an, heute Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

In Karlsruhe wird Ott dem Ersten Senat angehören. Sie ersetzt dort Reinhard Gaier, der Ende Oktober ausscheidet. Gaier war der einzige Richter, der im Jahr 2012 die militärrechtliche Wende des Bundesverfassungsgerichts nicht mitmachte. Bei der Plenumsentscheidung, die Bundeswehreinsätze nach katastrophalen Terroranschlägen zuließ, stimmte er allein gegen die 15 anderen Richter. Im Schwerpunkt war Gaier für das Mietrecht und das Recht der freien Berufe, insbesondere der Anwälte, zuständig. Yvonne Ott wird diese Zuständigkeit voraussichtlich übernehmen.

Christian Rath