piwik no script img

■ FrankreichLeihmütter-Verbot

Paris (dpa) – Die französische Nationalversammlung hat gestern drei „Gesetze zur Bioethik“ in erster Lesung gebilligt. Ein Gesetz sieht das Verbot von Leihmüttern und jeder genetischen Bewertung von Menschen vor. Ein weiteres Gesetz dient dem Datenschutz im Gesundheitswesen. Es schreibt die Schaffung eines Nationalen Rates für die Behandlung medizinischer Daten vor. Das dritte Gesetz sieht vor, daß „überzählige Embryonen“ aus Laborzeugungen höchstens fünf Jahre konserviert werden dürfen, sofern die Eltern „ihr Elternprojekt“ nicht fortsetzen wollen.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 330 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen