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Fragwürdiges Karlsruher UrteilGrünes Licht für rechtswidrige Razzien

Das Bundesverfassungsgericht findet, dass die Justiz auch Beweise aus rechtswidrigen Durchsuchungen verwerten dürfe. Nur wenn die Polizei willkürlich "Gefahr im Verzug" annimmt, herrscht Verwendungsverbot.

Was die Polizisten hier abtransportieren, dürfen sie juristisch verwerten. Auch wenn die Razzia rechtswidrig war. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa | Urteil mit Folgen: Belastendes Beweismaterial kann in der Regel auch dann gegen einen Verdächtigen verwertet werden, wenn es bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung gefunden wurde. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss kommt ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot nur ausnahmsweise bei besonders gravierenden Rechtsverstößen der Ermittler in Betracht. Damit wies das Karlsruher Gericht die Beschwerde eines wegen Drogenbesitzes verurteilen Münchners ab. Bei einer rechtswidrigen Durchsuchung hatte die Polizei bei ihm ein halbes Kilo Haschisch gefunden.

Er war ins Visier der Fahnder geraten, weil angeblich über ein Konto, auf das er Zugriff hatte, der Verkauf einer gefälschten Markenuhr abgewickelt worden sein soll. Die Durchsuchung seiner Räume im Zuge der Ermittlungen hatte das Karlsruher Gericht - wegen des äußerst geringen Tatverdachts - schon 2005 als unverhältnismäßig beanstandet. Dabei wurde allerdings das Rauschgift gefunden - was ihm dann die Bewährungsstrafe eintrug. (Az: BvR 2225/ - Beschluss vom 2. Juli 2009)

Nach den Worten der Verfassungsrichter gehört die Erforschung der Wahrheit zu den wichtigsten Prinzipien des Strafverfahrensrechts. Deshalb könnten Beweise, die bei rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahmen gewonnen wurden, nur ausnahmsweise für den Prozess gesperrt sein.

Ein Verwertungsverbot komme daher nur in Betracht, wenn es ausdrücklich gesetzlich vorgesehen oder "aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist". Einen Freischein für Hausdurchsuchungen soll die Polizei damit aber nicht erhalten. Laut Gericht gibt es dann ein Verwertungsverbot, wenn die Polizei willkürlich "Gefahr im Verzug" annimmt und damit eine richterliche Anordnung umgeht.

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11 Kommentare

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  • AM
    Angela Merkel

    Die schwarzbraunen Richter in roten Roben haben gesprochen. Widerstand ist zwecklos.

    Eine Gewaltenteilung existiert lediglich noch in nutzlos-verstaubten Schulfächern wie Sozialkunde.

    In Wahrheit gibt es nur eine Teilung - die zwischen dem Staat samt seinen Funktionären und Schergen auf der einen - und den rechtlich kastrierten Bürgern auf der anderen Seite.

    "Wir sind das Volk" kommt demnächst im Staatstheater - eine Schmierenkomödie mit Guttenberg und Leyen in den Hauptrollen.

  • V
    vic

    Na super, das eröffnet den "Sicherheitskräften" ganz neue Möglichkeiten. Künftig können sie der Einfachheit halber selbst dafür sorgen, dass sie wirklich etwas finden.

    Genua ist nicht weit...

  • S
    scholz

    …wie naiv kann man den sein ..was für ein Rechtsstadt seit wann ist Deutschland ein Rechtsstadt, seit Elias Canetti sein Hauptwerk "Masse und Macht" 1960 veröffentlichte wissen wir das Diktaturen auf zwei Grundpfeiler aufbauen Gewallt und Einschüchterung erstes hat Deutschland auf drängen der Alliierten aufgegeben zur mindest im Westen der Republik die Einschüchterung in allen Lebenslagen aber perfekt ausgebaut.

     

    In diesem Land wird sich nie was ändern.

  • I
    ITakeshi

    Es ist doch logisch, das eine Regierung, die selbst geklaute Adressen ankauft, ihre Bürger genauso behandelt. Wir sind bald wieder da, wo wir schon mal waren!!

  • J
    JLloyd

    @Stanley Williams:

     

    Ich sehe nicht, dass die Piratenpartei nur ein Thema hat: Mir fallen ad hoc folgende Themen ein: Urheberrecht, Grundrechte, Informationsfreiheit, Rezipientenfreiheit, Kommunikationsfreiheit, u.v.a.m. .

     

    Insbesondere ist die Priatenpartei m.E. die ideale Wahl für bisherige Nichtwähler, welche sich durch die etablierten Parteien nicht vertreten fühlen, aber ihre Stimme dennoch nicht den Extremisten geben wollen.

  • MM
    ms ms

    Solange die Richter -- aus Nachlässigkeit oder aus Zeitdruck -- alles unterschreiben, ist der Richtervorbehalt leider auch nichts wert. Die Unverletzbarkeit der Wohnung wird durchs Grundgesetz geschützt, und vor eine Durchsuchung sollten hohe Grenzen gesetzt werden. Leider funktionierts so nicht mehr. Warum?

  • G
    Gott

    Laut Gericht gibt es dann ein Verwertungsverbot, wenn die Polizei willkürlich "Gefahr im Verzug" annimmt und damit eine richterliche Anordnung umgeht.

    -----------

    Das heißt also, dass die Polizei um Informationen aus unerlaubten Durchsuchungen verwenden zu können, einfach jedes mal ohne richterliche Anhörung die Durchsuchung vornehmen muss? Geniale Idee, einfach auf die Gesetze scheißen die einem nicht passen...

     

    In dieser Hinsicht könnten wir einmal die Amerikaner als Vorbild nehmen. Dort dürfen Informationen die durch rechtswidriges Vorgehen oder aus weiteren Ermittlungen die durch rechtswidriges Vorgehen erlangt wurden nicht vor Gericht verwendet werden. Dies ist auch die einzige Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen sich an Recht zu halten.

  • C
    Christian

    Das Problem sehe ich weniger darin, das der Betroffene sich für das gefundene Haschisch rechtfertigen muss...das is ja irgendwie eh klar. Das Problem ist die rechtswidrige Hausdurchsuchung an sich...eigentlich müssten da bei der Polizei ein paar Leute ihren Job verlieren, dem ist aber nicht so...dem ist nie so! Die Polizei macht da doch schon längst was sie will und muss sich eigentlich nie für ihre Taten verantworten!

     

    Deshalb ist es auch immer noch nicht möglich bei Demonstrationen die Polizisten einzeln zu identifizieren die einem grundlos in die Fresse hauen!Ein unhaltbarer Zustand!

  • BB
    Besorgter Bundesbürger

    Eine Bankrotterklärung für den deutschen Rechtsstaat.

  • SW
    stanley williams

    deshalb wähle ich die piraten.... der einzige ausweg den deutschland noch hat.....

     

    alle anderen parteien sind UNWÄHLBAR !

     

    wer meint, das wäre eine 1themen-partei, dem sage ich... lieber nur ein thema als gar keins....

  • O
    Onsom

    Gefährlicher Boden auf den sich das Verfassungsgericht damit begibt. Der Rechtsstaat steht damit zur disposition!