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Fragen und Antworten zum VerfahrenWorum geht es beim Lohfink-Prozess?

Hat das Verfahren gegen Lohfink rechtspolitische Bedeutung? Das hängt davon ab, wie das Gericht das Tatgeschehen interpretiert.

Gina-Lisa Lohfink kommt am 27. Juni am Gericht an Foto: reuters

Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat heute der Prozess gegen das Model Gina-Lisa Lohfink begonnen. Sie soll zwei Männer zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt haben.

Wie kam es zu dem Strafbefehl gegen Gina-Lisa Lohfink?

Am 2. Juni 2012 hatten zwei Männer – Pardis F. und Sebastian C. – Sex mit Gina-Lisa Lohfink. Dabei filmten sie teilweise das Geschehen mit ihren Handys. Auf manchen Sequenzen ist einvernehmlicher Sex zu sehen und Lohfink tanzt durchs Zimmer. Auf einer anderen Sequenz sagt sie mehrfach „Hör auf“. Die Männer versuchten, die Videos zu verkaufen.

Lohfink zeigte die Männer deshalb am 8. Juni 2012 wegen unerlaubter Verbreitung von Ton- und Bildaufnahmen an. Erst anschließend sah sie die Videos und warf den Männern nun Vergewaltigung vor. Sie habe wohl K.o.-Tropfen erhalten. Die Polizei ermittelte nun wegen Vergewaltigung gegen die Männer, ging am Ende aber von einer Falschverdächtigung aus.

Die beiden Männer erhielten im Juni 2014 Strafbefehle wegen unerlaubter Verbreitung des Videos. Pardis F. zahlte. Sebastian C. ist nicht mehr auffindbar. Lohfink erhielt im November 2015 einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung. Sie soll eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen bzw. 24.000 Euro bezahlen.

Was ist ein Strafbefehl?

Die Staatsanwaltschaft kann am Ende der Ermittlungen beim Amtsgericht einen Strafbefehl beantragen, wenn sie eine öffentliche Verhandlung nicht für erforderlich hält. Die Justiz spart sich so Arbeit, der Beschuldigte kann öffentliches Aufsehen vermeiden. Wenn der oder die Beschuldigte binnen zwei Wochen Einspruch erhebt, kommt es doch zu einer normalen Hauptverhandlung. Der Strafbefehl hat dann keine Wirkung. Lohfink hat Einspruch erhoben, deshalb findet die Verhandlung nun statt. Bisher ist Lohfink also noch nicht verurteilt.

Welche Bedeutung hat das Verfahren für die Diskussion um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts?

Medial ist die Bedeutung für die politische Diskussion groß. Lohfink hatte mehrfach „Hör auf“ gesagt, dies ist durch das Video auch belegt. Trotzdem wurden nicht die Männer wegen Vergewaltigung verurteilt, sondern sie wegen falscher Verdächtigung. Vielfach wurde dies als Beleg dafür gewertet, dass das Sexualstrafrecht so verschärft werden muss, dass jede sexuelle Handlung gegen den Willen eines anderen als Straftat gilt.

Tatsächlich plant die große Koalition derzeit die Verankerung des Prinzips „Nein heißt Nein“ im Strafgesetzbuch. Nächste Woche soll im Bundestag die entscheidende Abstimmung sein. Allerdings kommt es auch im konkreten Fall darauf an, dass sich das „Nein“ auf eine sexuelle Handlung bezieht. Falls das Gericht zum Schluss kommt, dass sich Lohfinks „Hör auf“ nur auf das Filmen bezog, wäre das auch nach neuem Recht keine Vergewaltigung.

Wovon hängt ab, ob Gina-Lisa Lohfink verurteilt wird?

Sie hätte sich nur dann strafbar gemacht, wenn sie die beiden Männer „wider besseres Wissen“ einer Straftat verdächtigt hat. Das Gericht müsste also davon überzeugt sein, dass Lohfink während der gesamten Zeit einvernehmlich mit den Männern Sex hatte, dies auch im Moment der Anzeigenerstattung und bei ihrer Polizeiaussage im November 2012 wusste, aber trotzdem behauptete, sie sei durch Zufügung von K.o.-Tropfen dazu gebracht worden, die sexuellen Handlungen zu dulden. Wenn das Gericht davon nicht überzeugt ist, muss es Lohfink freisprechen. Es gilt das Prinzip: „Im Zweifel für die Angeklagte.“

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3 Kommentare

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  • "Lohfink hatte mehrfach „Hör auf“ gesagt, dies ist durch das Video auch belegt. Trotzdem wurden nicht die Männer wegen Vergewaltigung verurteilt, sondern sie wegen falscher Verdächtigung. "

     

    Der Autor verdreht den Sachverhalt. Hätte sich das „Hör auf“ auf den GV bezogen, wäre die Anzeige wegen Vergewaltigung sicher keine falsche Verdächtigung. Die Videos wurden von Staatsanwalt und Richter vor dem Erlass des Strafbefehls ausgewertet. Ergebnis war, dass von einvernehmlichem GV ausgegangen wurde und sich das „Hör auf“ auf das Filmen und nicht auf den GV bezogen haben soll. Dies wird im Artikel unterschlagen und damit der falsche Eindruck erweckt, dass ein „Hör auf“ in Bezug auf den GV unbeachtlich sein soll .

    • @A. Müllermilch:

      Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

      Zitat: "Allerdings kommt es auch im konkreten Fall darauf an, dass sich das „Nein“ auf eine sexuelle Handlung bezieht. Falls das Gericht zum Schluss kommt, dass sich Lohfinks „Hör auf“ nur auf das Filmen bezog, wäre das auch nach neuem Recht keine Vergewaltigung."

      Was soll also der absurde Vorwurf?

      • @larssen:

        Pardon, den Absatz am Schluss hatte ich überlesen. Hatte mich hierüber bereits aufgeregt:

         

        "Medial ist die Bedeutung für die politische Diskussion groß. Lohfink hatte mehrfach „Hör auf“ gesagt, dies ist durch das Video auch belegt. Trotzdem wurden nicht die Männer wegen Vergewaltigung verurteilt, sondern sie wegen falscher Verdächtigung. "

         

        Ok., bei genauem Lesen ist das nicht unbedingt die Meinung des Autors sondern "medial" - also der anderen Medien.

         

        Was mich an dem Artikel - und der Darstellung anderer Medien stört, ist dass Gesetzesänderungen mit dem Vorgang Lohfink gefordert/begründet werden, der wie sich aus dem zutreffenden Absatz am Schluss ergibt, dafür überhaupt nicht geeignet ist, weil es an dem Strafbefehl/Anklageerhebung nichts auszusetzen gibt, wenn man §164 StGB nicht grundsätzlich abschaffen will.