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Fracking-Regelungen treten in KraftBundesländer gegen Probebohrungen

n Deutschland wird es nach einer Umfrage unter den 16 Bundesländern keine Probebohrungen für die Schiefergas-Förderung nach der Fracking-Methode geben.

Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck in den Boden gepresst Foto: dpa

Osnabrück/Schwerin epd | Die Bundesländer schließen Probebohrungen in Deutschland zur Erforschung der Gefahren durch unkonventionelles Fracking aus. Sie begründeten ihre Entscheidung einer Umfrage der Neuen Osnabrücker Zeitung zufolge mit fehlenden Vorkommen oder lehnten die umstrittene Technologie generell ab. In Deutschland traten am Sonnabend neue Regelungen zum Fracking in Kraft.

Den neuen Richtlinien zufolge bleibt die konventionelle Variante unter strengeren Auflagen als bisher erlaubt. Das sogenannte unkonventionelle Fracking, etwa zur Förderung von Erdgas in Schiefer-, Ton- oder Mergel-, oder Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern Tiefe, wird verboten. Die Regelung sieht allerdings vier Probebohrungen zu Forschungszwecken vor, denen das jeweilige Bundesland zustimmen muss. Laut Zeitungsbericht schließen die Länder diese aber aus.

Allein Mecklenburg-Vorpommern habe sich zurückhaltend geäußert, hieß es. Die Regierung sehe die Technologie zwar grundsätzlich skeptisch, noch gebe es allerdings keine Position zu Probebohrungen, sagte eine Sprecherin des Schweriner Wirtschaftsministeriums. Untersuchungen hätten aber ergeben, dass die Förderung von Schiefergas in Mecklenburg-Vorpommern nicht wirtschaftlich sei.

Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck in den Boden gepresst. Auf diese Weise kann Gestein aufgespalten und darin enthaltenes Erdgas gefördert werden. Beim konventionellem Fracking in tieferen Gesteinsschichten wird weniger Flüssigkeit benötigt, da das sogenannte Tight-Gas meist von selbst entweichen kann.

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1 Kommentar

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  • Wo bleibt in diesem Bericht der Funken eines Gedankens, dass solche Aussagen nach den Wahlen wieder geändert werden können? Welche rechtliche Verbindlichkeit haben diese Versprechungen? Wieviele Schlupflöcher gibt es dennoch im Sumpf der Formulierungen, bereits ereilten Genehmigungen und was weiß ich?

    Wir vom Bündnis Abgefrackt sind der Meinung, dass es nicht ausreicht, ein Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie zu formulieren, denn Öl- und Gasförderung greift so sehr in die unterirdischen Wasserläufe usw. ein. Wir sehn es als erforderlich einen Plan, ein Programm zur Öl- und Gas-Förderung in Deutschland unter Beteiligung der Bürgerinnen, inkl. dem Zugang zu Gerichten auch schon, wenn noch alle Optionen offen sind, zu erstellen, so, wie es uns das Völkerrecht der UN Aarhus Konvention regelt: für jeden einzelnen Bürger muss es diese Möglichkeit geben. Dass uns dies gewährt wird, davon können wir aber auch aufgrund der zu erwartenden nicht ausreichenden Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (Deutschland wurde von der EU dazu aufgefordert, weil die Aarhus Konvention nicht ausreichend umgesetzt ist - hohe Geldstrafen drohen bei Nichtumsetzung) leider nicht ausgehn. Deshalb will Abgefrackt als Partner der Aarhus Konvention Initiative dies mit Klage vor der UN in Genf erwirken. Beim Öko-Büro Wien wurde hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben.

    Unser Antifracking-Bündnis Abgefrackt wird nicht eher ruhn, bis Fracking verboten, weltweit geächtet ist.