piwik no script img

Forschen ohne Barrieren

■ Gentechnik-Vorschriften dem „neuesten Wissensstand angepaßt“

Bonn (dpa) – Sicherheitsvorschriften für gentechnische Arbeiten sind entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik geändert worden. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch einer neuen Verordnung in der vom Bundesrat bereits beschlossenen Fassung zu. Damit sei der „zweite wichtige Schritt zur Anpassung des deutschen Gentechnikrechts an den Stand der Erfahrungen und Erkenntnisse“ vollzogen worden, erklärte Gesundheitsstaatssekretärin Bergmann- Pohl (CDU). Mit der Neuregelung werden unter anderem „überzogene Sicherheitsanforderungen zurückgenommen“ und Vorschriften flexibler gehandhabt. Als Beispiel nannte das Gesundheitsministerium die umfangreichen Listen von Organismen, die nach einer Risikobewertung einzelnen Sicherheitsstufen zugeordnet sind. Sie waren bislang ein Teil der Verordnung und wurden jetzt herausgenommen. Auch die Vorschriften über die Behandlung von Abfällen aus gentechnischen Labors und der Produktion seien aktualisiert worden. Ziel sei es, Forschung und Produktion nicht durch Bestimmungen zu behindern, die nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen