: Forschen ohne Barrieren
■ Gentechnik-Vorschriften dem „neuesten Wissensstand angepaßt“
Bonn (dpa) – Sicherheitsvorschriften für gentechnische Arbeiten sind entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik geändert worden. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch einer neuen Verordnung in der vom Bundesrat bereits beschlossenen Fassung zu. Damit sei der „zweite wichtige Schritt zur Anpassung des deutschen Gentechnikrechts an den Stand der Erfahrungen und Erkenntnisse“ vollzogen worden, erklärte Gesundheitsstaatssekretärin Bergmann- Pohl (CDU). Mit der Neuregelung werden unter anderem „überzogene Sicherheitsanforderungen zurückgenommen“ und Vorschriften flexibler gehandhabt. Als Beispiel nannte das Gesundheitsministerium die umfangreichen Listen von Organismen, die nach einer Risikobewertung einzelnen Sicherheitsstufen zugeordnet sind. Sie waren bislang ein Teil der Verordnung und wurden jetzt herausgenommen. Auch die Vorschriften über die Behandlung von Abfällen aus gentechnischen Labors und der Produktion seien aktualisiert worden. Ziel sei es, Forschung und Produktion nicht durch Bestimmungen zu behindern, die nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
Nur noch 430 – dann sind wir 50.000
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 430 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen