: Formular-Mietvertrag enthält Fehler
Berlin (dpa) - Das Oberlandesgericht Celle hat auf Klage des Verbraucherschutzvereins (VSV) in Berlin 18 von 22 beanstandeten Klauseln eines Muster-Mietvertrags für unwirksam erklärt. Für unzulässig hielten die Richter in dem vom Landesverband Niedersächsischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine e.V. herausgegeben Muster eine Instandhaltungsklausel, nach der der Mieter die Kosten für Reparaturen an Rolläden, Schlössern, Herden, Thermen und weiteren Anlage in der Wohnung übernehmen sollte. Diese Klausel benachteilige den Mieter unangemessen, da keine Höchstgrenze für die Reparaturkosten festgelegt sei. Auch die Regelung der Heizpflicht und Warmwasserversorgung im Mustervertrag verwarfen die Oberlandesrichter. (Urteil vom 29.12.1989 - 2 U 200/88 - noch nicht rechtskräftig)
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen