: Formular-Mietvertrag enthält Fehler
Berlin (dpa) - Das Oberlandesgericht Celle hat auf Klage des Verbraucherschutzvereins (VSV) in Berlin 18 von 22 beanstandeten Klauseln eines Muster-Mietvertrags für unwirksam erklärt. Für unzulässig hielten die Richter in dem vom Landesverband Niedersächsischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine e.V. herausgegeben Muster eine Instandhaltungsklausel, nach der der Mieter die Kosten für Reparaturen an Rolläden, Schlössern, Herden, Thermen und weiteren Anlage in der Wohnung übernehmen sollte. Diese Klausel benachteilige den Mieter unangemessen, da keine Höchstgrenze für die Reparaturkosten festgelegt sei. Auch die Regelung der Heizpflicht und Warmwasserversorgung im Mustervertrag verwarfen die Oberlandesrichter. (Urteil vom 29.12.1989 - 2 U 200/88 - noch nicht rechtskräftig)
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 360 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen