Folgenreicher Justizirrtum: 17 Jahre zu Unrecht im Knast
Seit 1994 im Gefängnis, jetzt freigesprochen: Ein Doppelmörder war aufgrund seiner Schizophrenie schuldunfähig. Freiheit und Haftentschädigung gibt es dennoch nicht.
BERLIN taz | Das Landgericht Chemnitz hat einen 41-jährigen Mann nachträglich freigesprochen, der 17 Jahre im Gefängnis saß. Der Mann war 1994 wegen eines Doppelmordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. An der Tat des Vietnamesen, der damals zwei Landsleute grundlos erschossen hatte, bestand zwar kein Zweifel, doch er war, so das Landgericht in dem Wiederaufnahmeprozess, zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig.
Der Mann litt an Schizophrenie, und es gebe Hinweise, dass die Krankheit bereits zum Tatzeitpunkt bestanden habe, stellte die Richterin fest. Die Erkrankung hatte der Gutachter im ersten Prozess 1995 übersehen. Der Medizinalrat, der kein Psychiater war, brauchte damals lediglich zwei Sitzungen, um den Mann zu untersuchen. Bereits am Folgetag war sein Gutachten fertig.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der damaligen Verurteilung hegte zuerst der Anwalt des Verurteilten, Arno Glauch. Wie jeder zu einer lebenslangen Haftstrafe Verurteilte hatte auch der Vietnamese nach 15 Haftjahren Anspruch auf eine Prüfung auf vorzeitige Freilassung zur Bewährung. Bei der Prüfung fand Glauch in der Krankenakte seines Mandanten zahlreiche Hinweise auf eine psychische Erkrankung. Es folgte eine Gutachterschlacht und schließlich im Oktober die Freilassung des Mannes aus der JVA und seine Einweisung in eine geschlossene Klinik. Nach dem jetzigen Urteil ist dort endlich der Weg frei für eine Therapie, die ihm 17 Jahre lang verwehrt wurde. Schizophrenieerkrankungen gelten als gut behandelbar. Jährlich kann nun überprüft werden, ob die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen Klinik noch nötig ist. Im Falle einer erfolgreichen Therapie ist allerdings noch völlig unklar, ob der Mann seine Freiheit in Deutschland verbringen darf oder ob er nach Vietnam abgeschoben wird. Er war 1989 als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen. Nahezu alle DDR-Vertragsarbeiter erhielten 1997 ein Bleiberecht. Davon war der Mann allerdings wegen seiner Straftat ausgeschlossen.
Es kommt nicht oft vor, dass Kapitalverbrechern nachträglich eine Schuldunfähigkeit bescheinigt wird. Für Sachsen ist das der erste Fall. Eine Entschädigung für die 17 Haftjahre bekommt der Mann aber nicht. Verteidiger Arno Glauch befand diese Entscheidung "eines Rechtsstaates unwürdig".
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