Folgen des europäischen Fiskalpakts: Wieviel Deutschland sparen muss

Der Fraktionschef der Linkspartei warnt vor den Folgen des europäischen Fiskalpakts: Jährlich müssten 25 Milliarden Euro abgebaut werden. Hat Gregor Gysi recht?

Hat da mal was ausgerechnet. Bild: dpa

STUTTGART taz | Muss Deutschland bald Haushaltsüberschüsse von 25 Milliarden Euro pro Jahr erzielen? Gregor Gysi, Fraktionschef der Linkspartei, behauptete dies jüngst im Bundestag. Das sei eine Folge des Fiskalpakts, den der Bundestag bald ratifizieren will. Tatsächlich stimmen Gysis Unkenrufe nur unter ungünstigen Bedingungen.

Als der Fiskalpakt Ende März debattiert wurde, warnte Gysi vor zwei Risiken: Zum einen sei der Fiskalpakt verfassungswidrig, weil er eine Abschaffung der Schuldenbremse verbiete. Noch wichtiger sei aber der tiefe Eingriff ins Budgetrecht des Bundestags durch den im Pakt vorgeschriebenen Schuldenabbau.

Dann rechnete Gysi vor: „Jeder Staat darf nach dem Vertrag nur Schulden in Höhe von 60 Prozent seiner Wirtschaftsleistung haben. Wir aber haben Schulden in Höhe von 83 Prozent unserer Wirtschaftsleistung, nämlich über 2.000 Milliarden Euro. Wir werden durch den Vertrag verpflichtet, den überschießenden Betrag von etwa 500 Milliarden Euro jährlich um 5 Prozent abzubauen. Das heißt, der Bundestag wird völkerrechtlich gezwungen, zwanzig Jahre lang jährlich 25 Milliarden an Schulden abzubauen.“ Angesichts der momentanen Schwierigkeiten, auch nur einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, wirkt das wie eine Herkulesaufgabe, die nur mit massiven Kürzungen zu schaffen wäre.

Auch eine Ablehnung des Fiskalpakts würde dem Bundestag nichts nützen. Die Verpflichtung aus dem Pakt ist nämlich gar nicht neu, sondern schon geltendes EU-Recht. Im Rahmen von sechs EU-Rechtsakten (dem sogenannten Sixpack) wurde der Schuldenabbau vom EU-Ministerrat bereits im November 2011 beschlossen. So sollte der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der schon seit 1997 die Schuldengrenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung vorgibt, Zähne bekommen. In den neuen Fiskalpakt wurde die „Ein Zwanzigstel“-Regelung nur aufgenommen, damit sie „besser sichtbar“ ist, so die Bundesregierung.

Danach müsste Deutschland ab 2015 seine Verschuldungsquote jährlich um ein Zwanzigstel an den Wert von 60 Prozent anpassen. Wenn das Ziel verfehlt wird, drohen Geldbußen in Milliardenhöhe.

In der Bundesregierung sieht man die Verpflichtung gelassen. Gysi habe nicht deutlich gemacht, dass es um den Abbau der „Schuldenstandsquote“ geht, nicht um den Abbau der absoluten Verschuldung. Das heißt: Wenn die Wirtschaftsleistung – gemessen im Bruttoinlandsprodukt (BIP) – wächst, sinkt die Verschuldensquote auch ohne Überschüsse im Haushalt.

Schuldenquote sank dank Wirtschaftswachstum

Ein gutes Beispiel ist das Jahr 2011: Dank eines Wirtschaftswachstums von 3 Prozent sank die Verschuldensquote von 83,1 Prozent des BIP auf 81,1 Prozent – und das, obwohl Bund und Länder weiter Schulden machten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es genügt, die im Grundgesetz ab 2020 voll wirksame Verschuldungsbremse einzuhalten. Danach darf sich der Bund jährlich noch mit 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung verschulden und die Länder müssen ausgeglichen Haushalte vorlegen.

Klappen kann dies allerdings nur mit einem Wachstum um die 3 Prozent. Ist das Wachstum deutlich geringer, müssen doch Überschüsse erzielt werden, um die Schuldenstandsquote zu senken. Im Jahr 2012 wäre man zum Beispiel schon froh, wenn das Inlandsprodukt um 1 Prozent steigt. Und andere Staaten, die nicht so gut wie Deutschland durch die Krise kommen, dürften es noch viel schwerer haben. ihre Schuldenquote zu reduzieren. Gysis Warnung war zwar übertrieben, sollte aber dennoch ernst genommen werden.

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