Fluglärm in Bremen: Flughafen findet Nachtruhe gut
Der Flughafen will den Einbau von Schallschutz-Fenstern fördern. Acht Stunden Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr würden mehr bringen, sagen Fluglärm-Gegner.
„Wir sind gute Nachbarn“, sagt der Chef des Bremer Flughafens Jürgen Bula. Und da er weiterhin nachts regelmäßig kräftig Lärm machen will, zahlt er wenigstens ein wenig für Lärmschutz bei den „Nachbarn“ – den einen ein Schallschutzfenster, den anderen eine Lüftungsanlage fürs Schlafzimmer. So ganz freiwillig ist die Nachbarschaftshilfe dabei nicht – Ende 2014 ist der Flughafen gesetzlich verpflichtet dazu.
Bis zu fünf Millionen Euro will der Flughafen dafür bis Ende 2019 ausgeben, rund 2.500 bebaute Grundstücke liegen in zwei schmalen Lärmzonen, deren Bewohner als „betroffen“ definiert werden. Es gibt die „Tagschutzzone“, in denen es auch in den auch Aufenthaltsräumen der Wohnung zu laut ist, und die „Nachtschutzzone“, in der es bei verspäteten Landungen nach 22 Uhr bei geöffnetem Fenster zu laut würde.
Die gesetzlichen Vorschriften sind sehr kompliziert. Einen „Antrag“ kann man nur mit fertigem Lärmschutz-Gutachten stellen. Deswegen will der Flughafen den Betroffenen entgegenkommen: Einfach anrufen oder eine Mail schicken an „calmar@airport-bremen.de“ – „CALMAR“ heißt das Programm – und schon meldet sich eine nette Mitarbeiterin und kommt bei Bedarf auch ins Haus, um das Lärm-Problem zu besprechen und eventuell eine Messung zu veranlassen.
Wer sich zum Beispiel direkt in der Einflugschneise einen Kamin hat einbauen lassen, der habe möglicherweise keinen gesetzlichen Anspruch auf „Kamin-Dämmung“. Aber reden könne man über alles, verspricht Dettmar Dencker vom Flughafen. Der ist lärmgeplagten Anwohnern noch bekannt aus seiner Zeit als der Mitarbeiter der senatorischen Aufsichtsbehörde, der nachts am Handy Ausnahmegenmigungen erteilte.
Auf die Frage, ob er einmal und mit welcher Begründung einen Antrag auf Nachtlandung abgelehnt habe konnte er seinem Senator keine Auskunft geben. Seit dem Jahr 2012 wird nun akribisch dokumentiert, welche Airline mit welcher Begründung nachts landen will.
Meist geben sie „technische“ Gründe oder schlicht „Umlauf“ an, das heißt: Der Anschluss-Flieger war auch zu spät. Das ist dann okay. Einer der ersten Fälle, in denen ein hartes „Nein“ ausgesprochen wurde, traf im Oktober 2012 den Komiker Mario Barth. Der wollte gegen Mitternacht in Bremen landen, einfach so als Barth.
Inzwischen gibt es pro Monat im Schnitt ein „Nein“ bei monatlich rund 20 Anträgen auf Landung nach 22.30 Uhr. Die Zahl der Landungen nach 24 Uhr lag 2012 bei 30, im laufenden Jahr könnte sie auf die Hälfte absinken.
Auch weil Flieger, die abends verspätet landen, seit September erhöhte Landegebühren zahlen. „Das Spiel: Wir kommen jeden Abend 20 Minuten zu spät“ werde nun wenigstens teurer, erklärte der zuständige Senator Martin Günthner (SPD).
Wer bis 22.30 Uhr landen muss und sich bis zu 30 Minuten verspätet, muss 607 anstatt 507 Euro Landegebühr bezahlen. Richtig teuer wird es für Verspätungen nach 24 Uhr.
Die Fluglärm-Betroffenen sind alles andere als glücklich über die passiven Schallschutz-Hilfen. „Wenn nach 22 Uhr einfach kein Flieger mehr hier landen dürfte, dann könnte sich der Flughafen das ganze Programm sparen“, sagt Ralf Bohr, der Vorsitzende der Fluglärmkommission. Sogar das Umweltbundesamt empfehle das für Stadt-Flughäfen. Und gerade gestern sind wieder Untersuchungen in England und den USA bekannt geworden, wie sich Fluglärm auf Herzkrankheiten auswirkt.
„Auch ein niedriger Schallpegel kann Gefäßschäden hervorrufen“, sagt der Mainzer Kardiologe Thomas Münzel nach seinen Experimenten. Fünf oder sechs Landungen nach 22 Uhr, mehr dürften nicht toleriert werden, findet daher Lärmschutz-Aktivistin Monika Morschel. Die Lärmschutzmaßnahmen hält sie für wenig überzeugend: Anfangs sei von 22 Millionen Euro Förderung die Rede gewesen, herausgekommen seien drei Millionen – das reiche nur für ganz wenige Betroffene.
Wer 20 Jahre alte Doppelglasfenster habe, wie sie selbst, dem würde nun gesagt, dass das reichen muss. Und es gehe nur um Fenster – schlecht schalldämmende Dächer oder Wände bleiben ganz außen vor. Aufgrund massiver Lobby-Arbeit sei „ein Murks-Gesetz“ aus dem Verfahren herausgekommen.
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