Flüchtlingspolitik in Marokko: Stabil im europäischen Grenzregime
Marokko spielt seit längerem den Grenzwächter Europas. Zwischenzeitlich gab es hier Lebensperspektiven für Migranten. Mittlerweile ist wieder Repression angesagt.
Am 7. Juni 2013 unterzeichneten die marokkanische Regierung und die Europäische Union ein Abkommen über eine sogenannte Mobilitätspartnerschaft. Dabei handelt es sich um eine jener bilaterale Vereinbarungen, die derzeit zwischen der Europäischen Union und acht Staaten bestehen: den Kapverdischen Inseln, der Republik Moldau, Georgien, Aserbaidschan, Armenien, Tunesien und Marokko. Marokko war der erste Mittelmeerstaat, der eine solche Vereinbarung einging; am 3. März 2014 folgte Tunesien.
Hauptgegenstand solcher bilateralen Vereinbarungen sind auf der einen Seite Visa-Erleichterungen für bestimmte Kategorien von marokkanischen, tunesischen etc. Staatsangehörigen, denen auf der anderen Seite die Selbstverpflichtung zur „Rückübernahme“ aus Europa abgeschobener oder dort unerwünschter Migrantinnen und Migranten gegenübersteht. Im letzteren Falle geht es nicht nur um die eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, sondern auch um die Angehörigen von Drittstaaten, die nachweislich über Marokko gereist waren.
Wie der Menschenrechtsaktivist Ramy Khouili am 27. Oktober 2015 in der Huffington Post feststellte, ist es hinsichtlich der Visaerleichterungen bei Absichtserklärungen geblieben, während die Zielsetzungen im Bereich der „Rückübernahme“ aus Europa zurückgewiesener Migrantinnen und Migranten einen konkreten und verpflichtenden Charakter aufweisen.
Marokko war lange Zeit ein Land, dessen Staatsbürgerinnen und -bürger auszuwandern versuchten und sich etwa in Frankreich, Belgien, Spanien und in den 1970er Jahren zum Teil auch an Rhein und Ruhr in Westdeutschland niederließen. Nach wie vor versuchen junge Menschen ohne gesellschaftliche Perspektiven, dem marokkanischen Territorium in Richtung Europa zu entkommen. Am 1. Dezember 2013 berichtete die marokkanische Onlinezeitung Bladi.net, laut Angaben des spanischen Innenministers Jorge Fernández Díaz seien in den Jahren 2002 bis 2012 rund 47.000 marokkanische Staatsangehörige „illegal“ nach Spanien eingereist.
Ceuta und Melilla
Aber wenn das Land an der Nordwestspitze Afrikas heute im Hinblick auf die Migrationspolitik und das Verhältnis zur EU zum Thema wird, dann geht es dabei überwiegend nicht um die eigenen Staatsbürger, sondern um Drittstaatenangehörige, die nach Europa einwandern oder über sein Territorium nach EU-Europa zu kommen versuchen.
Eine der Außengrenzen der Europäischen Union verläuft durch Marokko. Nicht zwischen Marokko und der EU, sondern durch Marokko hindurch. Denn zwei spanische Enklaven – und damit zur EU gehörendes Territorium – liegen auf marokkanischem Boden. Aus historischen Gründen, die in der Kolonialgeschichte wurzeln, zählen die beiden Städte Ceuta und Melilla – beide zählen zusammen rund 170.000 Einwohnerinnen und Einwohner – nach wie vor administrativ zu Spanien und damit zur EU.
In der Nacht vom 28. zum 29. September 2005 und nochmals in jener vom 5. zum 6. Oktober 2005 kam es dort, beim ersten Mal an der Außengrenze von Ceuta und beim zweiten Mal an jener von Melilla, zum Versuch massiver Grenzübertritte. Mehrere Hundert Migrantinnen und Migranten, meist aus dem subsaharischen Afrika, versuchten, den bewachten Grenzzaun zu stürmen und ihn durch ihr gemeinsames Gewicht zum Einsturz zu bringen. Es handelt sich dabei um eine Technik, die bis heute immer wieder zum Einsatz kommt. Bei der Niederschlagung dieses kollektiven Grenzübertrittversuchs gab es 14 Tote. Bis heute wurde kein Verantwortlicher dafür verurteilt, und marokkanische und spanische Grenzbeamte schoben sich jahrelang stets gegenseitig die Schuld zu.
Razzien als Antwort
Die damaligen Todesfälle von Ceuta und Melilla lösten in mehreren EU-Ländern eine Diskussion aus um die EU-Außengrenzen, deren vorgebliche Sicherung und die Inkaufnahme von Todesopfern. Es gab Demonstrationen in mehreren EU-Ländern, Kampagnen, Diskussionsveranstaltungen und Buchveröffentlichungen rund um dieses Thema, und dadurch eine verstärkte Sensibilisierung – in dafür offenen Kreisen – für die Problematik des mitunter tödlichen Grenzregimes an den EU-Außengrenzen. In Marokko selbst jedoch hatten die Vorkommnisse ganz andere Folgen. Kurz darauf kam es zu groß angelegten Razzien und Festnahmen unter subsaharischen Afrikanerinnen und Afrikanern.
3.000 von ihnen wurden unter Zwang in Busse verfrachtet und aus der grenznahen Zone weggebracht. Mindestens 1.000 von ihnen wurden in der Wüste im Süden Marokkos – etwa in Grenznähe zu Algerien oder aber zu Mauretanien (in der marokkanische besetzten Westsahara) – ausgesetzt. Eine Tatsache, die die marokkanischen Behörden jedoch stets leugneten. Nichtsdestotrotz setzten dieselben Behörden dann, einmal unter internationalen Druck geraten, Suchtrupps ein, um die Ausgesetzten wieder aufzufinden, bevor sie verdursteten. Es gilt zwar unter Beobachterinnen und Beobachtern als in hohem Maße wahrscheinlich, dass es dabei zu Todesfällen kam, die Behörden Marokkos streiten dies freilich kategorisch ab.
Auch später noch fanden solche Rückschiebeaktionen in die wüstenhaften Grenzregionen im Süden Marokkos statt, etwa im Dezember 2006. Doch in diesem Falle erstatteten 42 Migranten, 36 Männer und sechs Frauen – denen mittlerweile vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR der offizielle Flüchtlingsstatus zuerkannt worden war – im Nachhinein Anzeige. Mit Hilfe der spanischen Nichtregierungsorganisation „Kommission für Flüchtlingshilfe“ trugen sie die Angelegenheit vor das Anti-Folter-Komitee der UN. Die marokkanische Onlinezeitung Ya biladi(übersetzt: „Du, mein Land“) kündigte am 8. April 2013 eine Untersuchung des Vorgefallenen durch ebendieses Komitee an.
Am 24. Juli 2013 fand eine weitere Großrazzia unter subsaharischen Migrantinnen und Migranten im nordmarokkanischen Tanger – insbesondere im Stadtteil Boukhalef – statt. 700 Menschen wurden festgenommen, in Busse verfrachtet und dieses Mal nicht in die Wüste im Süden, sondern „nur“ ins mehrere Hundert Kilometer entfernte Oujda im Osten Marokkos geschafft. Ein 39-jähriger Kongolese namens Toussaint-Alex Mianzoukouta, Französischlehrer an einer Privatschule in Rabat und in Besitz eines gesetzlichen Aufenthaltstitels für Marokko, wurde bei heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei aus einem fahrenden Bus geschleudert und mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Nachdem er mehrere Tage im Koma gelegen hatte, wurde am 05. August 2013 sein Tod bekannt gegeben.
Rabat „schläft“
Im Jahr 2006 begann eine verstärkte Einbeziehung Marokkos in das Grenzregime der Europäischen Union. Am 10. und 11. Juli 2006 wurde durch eine Ministerkonferenz in der Hauptstadt Rabat mit dem Titel „Euro-afrikanische Ministerkonferenz zu Migration und Entwicklung“ der sogenannte Rabat-Prozess gestartet. An ihm nehmen insgesamt gut fünfzig west- und nordafrikanische Staaten sowie Mitgliedsländer der EU teil. Die beteiligten Staaten halten gemeinsame Konferenzen ab, auf denen über Flucht- und Migrationsursachen debattiert wird und darüber beraten soll, wie durch „verbesserte Entwicklungszusammenarbeit“ der irregulären Auswanderung vor Ort Einhalt geboten werden könne. In der Praxis erwies sich dieses Vorhaben stets nur als Feigenblatt.
Mit über fünfzig teilnehmenden Staaten ist der ›Rabat-Prozess‹ vielleicht zu schwerfällig, um konkrete Ergebnisse zu zeitigen. Auf Folgekonferenzen am 25. November 2008 in Paris im Rahmen der damaligen französischen EU-Ratspräsidentschaft sowie am 23. November 2011 in der senegalesischen Hauptstadt Dakar wurde der Versuch unternommen, die Zusammenarbeit zu vertiefen. Wesentliche Entscheidungen über das transnationale Migrationsregime wurden jedoch weiterhin eher im bilateralen Verhältnis zwischen Staaten oder zwischen der EU und einzelnen Staaten des Südens, als in diesem multilateralen Rahmen getroffen. Die Leitmedien in Frankreich bezeichneten den „Rabat-Prozess“ im Jahr 2015 als „eingeschlafen“. Zurzeit versuchen jedoch die treibenden Kräfte in der EU, diesen Prozess zu reaktivieren, und weitere Staaten in Afrika in das Regime der Migrationskontrolle einzubeziehen, u.a. mit dem „Khartum-Prozess“ seit 2014 und der Valletta-Konferenz vom November 2015.
In Teilen der marokkanischen Gesellschaft besteht, im Zusammenhang mit der Anwesenheit von Migrantinnen und Migranten, ein deutliches Rassismusproblem. Es ist zum Teil mit religiösen Ressentiments besonders gegen afrikanische Nichtmuslime verquickt.
In einem Interview für das marokkanische Infoportal H24info vom 14. Juli 2013 erklärte Hicham Rachidi, Generalsekretär der in Rabat ansässigen antirassistischen Menschenrechtsvereinigung GADEM, seit dem Jahr 2006 habe seine Gruppierung beobachtet, „dass in mehreren Fällen subsaharische Migranten, die auf Polizeiwachen Strafanzeige wegen Diskriminierung oder rassistischer Äußerungen erstatten wollten, verhaftet wurden“. Zugleich kritisierte er die Polizei dafür, dass sie bei Aktionen, in denen gezielt gegen „illegale“ Einwanderung vorgegangen werden sollte, in bestimmten Stadtteilen von Rabat, Casablanca, Fes, Nador und Oudja „regelrechte Jagden auf Schwarze“ organisiert habe.
Gewalttätiger Rassismus
Am 12. August desselben Jahres wurde der dreißigjährige senegalesische Staatsbürger Ismaila Faye, am Busbahnhof von Rabat infolge eines Streits mit einem „einheimischen“ Marokkaner um einen Platz im Bus erstochen. Mehrere marokkanische Medien sprachen daraufhin von einem „fremdenfeindlichen“ Verbrechen; während der kamerunische Staatsbürger Eric Williams – Aktivist einer Geflüchtetenvereinigung – erklärte, innerhalb einer Woche hätten fünfzehn rassistische Übergriffe auf Migrantinnen und Migranten in Marokko stattgefunden, und der Mord bilde nur ihren tragischen Höhepunkt. Am 19. August 2013 demonstrierten daraufhin rund 300 Menschen in der marokkanischen Hauptstadt Rabat und erwiesen Ismaila Faye die letzte Ehre. In den sozialen Netzwerken prangerten auch viele Marokkanerinnen und Marokkaner den Rassismus gegen Schwarze in ihrem Lande an. Am Spätnachmittag des 14. September 2013 fand eine Sitzkundgebung gegen den Rassismus vor dem marokkanischen Parlament statt, ihr ging am 11. September eine Konferenz in den Räumen der Anwaltsvereinigung voraus.
Zum ersten Mal in der Geschichte Marokkos fand vom 21. März bis zum 20. Juni 2014 eine breit angelegte Antirassismuskampagne mit kulturellen Aktivitäten und Veranstaltungen statt. Sie stand unter dem offiziellen Motto „Je ne m’appelle pas Azzi“ („Ich heiße nicht ’Azzi“, unter Bezug auf ein rassistisches Schimpfwort) und wurde durch ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt, die sogenannte „Koordinationsstelle für ein Aufenthaltsrecht für Alle“. Auch eine Reihe von Intellektuellen unterstützte die Kampagne. Augenscheinlich hat sie ein Stück weit dazu beigetragen, die Mentalität im Land zu ändern oder zumindest rassistische Gewissheiten infrage zu stellen. Seitdem ist offen auftretender Rassismus, wie er im Sommer und Herbst 2013 ungeschminkt zu Tage trat, kaum noch zu verzeichnen. Ein Glücksfall für die Kampagne war, dass sie zeitlich mit der Legalisierungsoperation der marokkanischen Regierung für illegale Einwanderinnen und Einwanderer zusammenfiel, auch wenn diese nicht ursächlich für die Kampagne war. Vor diesem Hintergrund konnte sie im fraglichen Zeitraum jedoch zumindest mit einer gewissen behördlichen Toleranz rechnen.
Legalisierung und Abschiebung
Am 21. März 2016 startete die Coordination eine ähnliche Kampagne, gemeinsam mit Partnerverbänden in Algerien, Tunesien und Mauretanien, unter dem Titel „Maghrebweite Kampagne gegen Rassendiskriminierung“ und forderte die Verabschiedung von Anti-Rassismus-Gesetzen in allen Ländern des Maghreb.
Eine Besonderheit der marokkanischen Entwicklung liegt darin, dass die Behörden des Landes im Herbst 2013 eine mehr oder minder breit angelegte „Legalisierungspolitik“ für auf dem Boden des Landes lebende Migrantinnen und Migranten einleiteten. Der in den französischsprachigen amtlichen Dokumenten benutzte Begriff war jener der régularisation, der auch in Frankreich benutzt wird, um eine Maßnahme zu beschreiben, durch welche bisherige Sans papiers oder „undokumentierte Einwanderer“ Aufenthaltstitel erhalten. Im ersten Halbjahr 2013 waren laut Zahlenangaben der Marokkanischen Vereinigung für Menschenrechte (AMDH) insgesamt 6.406 Migrantinnen oder Migranten aus Marokko abgeschoben worden. Und noch am 23. September 2013 war durch einen Artikel in der Tagszeitung El Pais bekannt geworden, dass die spanische Regierung den marokkanischen Behörden Hilfe bei der Abschiebung von „illegalen“ Migranten aus dem Norden Marokkos – und damit Regionen in der Nähe der spanischen Grenze – angeboten hatte.
Die nun erfolgte Entscheidung zur Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus trug letztlich der Tatsache Rechnung, dass Zehntausende Migrantinnen und Migranten faktisch in dem nordafrikanischen Land seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt haben. Dass sie dort arbeiten, sich ärztlich behandeln lassen und ihre Kinder dort zur Schule schicken.
In den ersten Monaten nach Beginn der „Operation“ wurde dabei der Aufenthalt von 6.000 Menschen legalisiert. Insgesamt wurden während der rund anderthalbjährigen Dauer dieser Politik rund 14.000 Aufenthaltstitel vergeben. Dies betraf überwiegend subsaharische Afrikanerinnen und Afrikaner, doch bezog der Palast zugleich auch sich illegal in Marokko aufhaltende Europäerinnen und Europäer explizit in die Maßnahme mit ein. Vor allem aus dem Süden des Krisenstaats Spanien waren in den letzten Jahren nicht wenige Menschen nach Nordmarokko ausgewandert, um dort ihr Glück zu versuchen.
Plötzliches Ende
Doch diese ganze Politik stand auch sonst von Anfang an im Zeichen einer großen Ambivalenz. Denn einerseits bedeutete sie eine erhebliche Erleichterung für Menschen, die oftmals seit Jahren in Marokko lebten und dort regelmäßig auch arbeiteten; zum Beispiel, weil sie auf längere Sicht in dem Maghrebstaat festsaßen, obwohl ihr ursprüngliches Reiseziel eher Europa gewesen war. Andererseits verband die EU – die im Allgemeinen einen erheblichen Druck auf Marokko ausübt, um es zur Erreichung eigener migrationspolitischer Vorgaben zu bewegen – diese Politik von Anfang an mit der Zielsetzung, der Ein- oder Weiterreise in Richtung Europa einen Riegel vorzuschieben, indem man „unterwegs“ eine alternative Perspektive anbot. Am 9. Februar 2015 beendete das marokkanische Regime seine bisherige Legalisierungspolitik, unvermittelt, jäh und abrupt. Ihr Ende wurde durch eine Pressekonferenz von Innen-Staatssekretär Charki Draiss eingeläutet.
Zwei Stunden später begannen Großrazzien in Migrantencamps und Festnahmeaktionen in den Wäldern um die Stadt Nador, insbesondere rund um den berühmt gewordenen Hügel Gourougouru. 1.200 bis 1.250 Menschen wurden festgenommen und auf von der Grenze entfernte Städte, oft im Süden des Landes, verteilt. Zehn Tage später befanden sich noch immer 450 von ihnen in polizeilichem oder Abschiebegewahrsam. Für zehn Herkunftsländer wurden Versuche von Gruppenabschiebungen eingeleitet; nicht immer erfolgreich, da nicht alle Konsulate dieser Staaten spontan „kooperierten“.
Auch die Praxis, im Norden Marokkos aufgegriffene Migrantinnen und Migranten – zum Zweck ihrer räumlichen Entfernung von Außengrenzen der EU – in den wüstenhaften Süden des Landes zu verfrachten, wurde wieder aufgenommen. So wurden am 05. November 2015 rund 100 Geflüchtete in Tanger aufgegriffen und in die Nähe der südmarokkanischen Stadt Tiznit gebracht. Ähnliches hatte sich bereits Anfang Oktober 2015 ereignet.
Nach einigen hoffnungsvoll wirkenden Ansätzen, zu ihnen zählte die „Legalisierungsoperation“ im Jahre 2013, hat sich die Situation für Migranten in Marokko wieder sichtbar und drastisch verschlechtert. Dies wird die Europäische Union nicht daran hindern, Marokko weiterhin als führenden „Partner“ auf dem Gebiet der Migrationskontrolle zu behandeln.
Am 12. Dezember 2016 kündigten die marokkanischen Behörden unterdessen an, es werde eine zweite „Legalisierungsperiode“ ähnlich der 2013/14 durchgeführten geben, und diese werde noch vor Jahresende starten. In einem Kommuniqué des marokkanischen Innenministeriums vom 12.12.16 wurde darauf Bezug genommen, dass während der in den Wochen zuvor durchgeführten Tournee des marokkanischen Königs Mohammed VI in West- und Ostafrika (u.a. Senegal, Mali, Rwanda Tansania, Äthiopien) die dortigen Staatschefs die Legalisierungspolitik seines Landes begrüßt hätten.
Die Besuchsreise diente vor allem dazu, die Rückkehr Marokkos in die Afrikanische Union (AU) vorzubereiten, der Marokko zuvor wegen des Konflikts um die besetzte Westsahara den Rücken gekehrt hatte, und eine expansive Wirtschaftspolitik Marokkos auf dem Kontinent in die Wege leitete. Die Migrationspolitik Marokkos wird nunmehr zum Bestandteil dieser neuen politischen Beziehungen erhoben.
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