piwik no script img

■ FlüchtlingeRecht auf Taschengeld

Berlin (taz) – Abschiebehäftlinge haben nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin grundsätzlich Anspruch auf Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In dem der taz vorliegenden Beschluß verpflichtete die achte Kammer des Gerichts das Land Berlin, einem Abschiebegefangenen das gesetzlich vorgesehene Taschengeld von monatlich 80 Mark bis zur Haftentlassung oder der Abschiebung zu gewähren (Az.: VG 8 A 285/94). Dieser sei „vollziehbar zur Ausreise verpflichtet“ und demgemäß nach Paragraph 1 des Gesetzes Leistungsberechtigter der Grundleistungen, heißt es in der Begründung.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen