Flüchtlinge in der EU: BAMF schiebt wieder nach Italien ab
Wegen Mängeln im Asylsystem wurden seit Ende 2014 Flüchtlingsfamilien nicht nach Italien zurückgeschickt. Jetzt beendet das Flüchtlingsamt die Praxis.
Solche Überstellungen hatte der deutsche Staat seit Ende 2014 praktisch eingestellt – der geltenden Rechtslage zum trotz. Begründet wurde dies mit Defiziten im italienischen Asylsystem. Denn nach dem Dublin-Abkommen ist für Flüchtlinge und deren Asylverfahren eigentlich der EU-Staat zuständig, den diese zuerst betreten haben.
Zu dem aktuellen Kurswechsel heißt es in dem Papier, Italien habe für die Aufnahme und Unterkunft von Familien entsprechende Garantien abgegeben. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte halte die Zusagen Italiens für ausreichend. Auch andere EU-Staaten schickten Flüchtlinge im Rahmen des Dublin-Abkommens dorthin zurück.
Ausgenommen von Überstellungen bleiben demnach weiter Familien mit Säuglingen und Kleinstkindern. Dennoch kam Kritik von der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke: „Familien mit Kindern drohen wegen der Mängel im italienischen Asylsystem menschenrechtswidrige Aufnahmebedingungen und eine Gefährdung des Kindeswohls.“
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