Flüchtlinge auf Durchreise: Ticketkauf wird nicht verfolgt
Der Kauf von Bahn- oder Fährtickets für Flüchtlinge hat nach Ansicht der Lübecker Staatsanwaltschaft voraussichtlich keine Folgen für Helfer. „Wir prüfen in rechtlicher Hinsicht, ob dies eine Beihilfe-Handlung darstellt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ralf-Peter Anders. Selbst wenn dies zutreffe, werde die Behörde wegen Geringfügigkeit aber nicht ermitteln. „Wir wollen niemanden kriminalisieren und lassen die Katze im Dorf.“ Es werde kein Ermittlungsverfahren gegen die Helfer eingeleitet, betonte Anders. (dpa)
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