Flaschenwurf verhandelt: Liebig-14-Protest vor Gericht
Ein 23-Jähriger soll bei einer Soli-Demo eine Flasche geworfen haben. Die einzige Zeugin, eine Polizistin, kann nur wenig zur Aufklärung beitragen.
"Ich habe das nicht gemacht", sagt Janosch T. Und damit ist seine Aussage vor dem Amtsgericht Tiergarten an diesem Donnerstagmorgen auch schon zu Ende. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen versuchte gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs vor. Das gefährliche Werkzeug - eine Glasflasche, die T. als Demonstrant bei einer Kundgebung am 28. Januar gezielt in Richtung von Polizisten geworfen haben soll. Ohne jemanden zu treffen.
Als einzige Zeugin in dem Strafverfahren hat das Gericht eine Polizistin geladen. Die 21-Jährige tat in Zivil ihren Dienst am Rande jener Demonstration gegen die bevorstehende Räumung des Hausprojekts Liebig 14 in Friedrichshain. Sie beschuldigt den Angeklagten: "Während die Demonstranten Sprechchöre skandierten, hat er zuerst mit der Glasflasche gestikuliert. Deshalb ist er mir aufgefallen." Irgendwann habe der Demonstrant aus der Menge heraus die Flasche "mit einer großen Ausholbewegung nach vorne in Richtung der Polizeibeamten geworfen". Die leere Bierflasche sei am Kopf eines Polizisten vorbeigeflogen und hinter den Beamten auf der Straße zersplittert. "Die Menge jubelte über den Flaschenwurf." Sie habe das alles aus nächster Nähe beobachtet, versichert die Polizistin.
Ungenaue Beschreibung
Nach ihren Angaben trug der Flaschenwerfer einen "dunklen Kapuzenpulli", ein "dunkles Käppi" und einen Bart. Eine Personenbeschreibung, die der Richterin nicht ganz genügt: "Er war ja sicher nicht der einzige Demonstrant, der dunkel gekleidet war mit Kapuzenpulli und Basecap!" Wie es genau zu der Festnahme von Janosch T. gekommen sei, hakt die Richterin nach.
Doch diese Frage will die Polizistin nicht beantworten. "Das ist Teil der Einsatztaktik", erläutert sie, "das darf ich nicht sagen." Nur so viel: Sie habe den Werfer eindeutig identifiziert und ihre Informationen an Kollegen weitergeleitet, die Janosch T. festnahmen. Falls das Gericht mehr wissen wolle, müsse es im Zweifelsfall "den Polizeipräsidenten" persönlich befragen. Richterin und Staatsanwalt reagieren verblüfft. In vergleichbaren Prozessen hätten Polizisten sehr wohl erläutern dürfen, wie es zur Festnahme eines Verdächtigen gekommen sei, versichern sie der Beamtin. Das sei schließlich kein Staatsgeheimnis. Ob sie vielleicht ihren Vorgesetzten falsch verstanden habe? Die Zeugin lässt sich nicht umstimmen. Der Prozess soll am 5. Mai fortgesetzt werden.
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