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Fiskalpakat vorm VerfassungsgerichtDie grobe Prüfung des Schirms

Die Verfassungsklage um den Rettungsschirm und den Fiskalpakt könnte dauern. Das Gericht will sich inhaltlich damit befassen. Den Klägern geht es um die Demokratie.

Karlsruhes abwartende Haltung lässt die Kläger weiter hoffen. Die Hoffnungen im Ausland auf eine schnelle Entscheidung wurden jedoch zerstört. Bild: reuters

KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Entscheidung über ESM-Vertrag und Fiskalpakt etwas mehr Zeit lassen. Die Richter wollen sich auch inhaltlich mit den Klagen befassen, deutete Andreas Voßkuhle, der Präsident des Gerichts, jetzt in der mündlichen Verhandlung an. Nach wie vor spricht aber wenig dafür, dass die Kläger mit ihren dramatischen Warnungen Erfolg haben werden. Das Urteil wird für September erwartet.

Bisher ging alles superflott. Erst vor zehn Tagen hatten Bundestag und Bundesrat dem ESM-Vertrag und dem Fiskalpakt zugestimmt. Postwendend reichten mehrere Klägergruppen ihre vorbereiteten Verfassungsklagen ein. Und nun verhandelte der Zweite Senat.

Die Kläger sehen vor allem im ESM-Vertrag eine völlig neue Qualität der europäischen Zusammenarbeit. Der neue Eurorettungsschirm mache aus der EU eine „Haftungs- und Transferunion“, argumentierte CSU-Rebell Peter Gauweiler. Diese dürfe aber nur realisiert werden, „wenn zuvor das Volk sein Plazet gegeben hat“.

Der Lobbyverein Mehr Demokratie betonte, dass es ihm nicht um Wirtschaftspolitik, sondern nur um die Demokratie gehe. Künftig solle jeder Integrationsschritt per Volksabstimmung gebilligt werden.

Für die Bundestagsfraktion der Linken argumentierte Gregor Gysi: „Das Grundgesetz wurde nicht für eine europäische Föderation geschrieben.“ Erforderlich sei eine neue deutsche Verfassung.

„Politischer Umsturz“

Der konservative Rechtsprofessor Karl-Albrecht Schachtschneider forderte das Gericht auf, den „politischen Umsturz zu beenden“.

Doch eigentlich sollte es am Dienstag noch nicht um den Inhalt der Klagen gehen, sondern nur um die Eilanträge der Kläger. Mit diesen Anträgen sollte der Bundespräsident gehindert werden, die beiden Verträge zu unterzeichnen, bevor Karlsruhe über die Verfassungsklagen entschieden hat.

Im Eilverfahren wird üblicherweise nur eine Folgeabwägung durchgeführt: Wäre es schlimmer, wenn die Unterzeichnung gestoppt wird, obwohl die Verträge nicht gegen das Grundgesetz verstoßen? Oder wiegen die Nachteile schwerer, wenn die Verträge unterzeichnet werden, obwohl sie sich am Ende als verfassungswidrig herausstellen?

Falsche Signale

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warnte vor großer wirtschaftlicher Unsicherheit, falls das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung erlässt.

So könnte die „Refinanzierung“ von EU-Staaten gefährdet sein. „Im Ausland wird bei einem Aufschub nur die Botschaft ankommen, dass die Klagen in Deutschland eventuell Erfolg haben können“, warnte Ulrich Häde, der Rechtsvertreter der Bundesregierung.

Die Kläger sahen keinen Grund für solche Aufregung. Der ESM-Rettungsschirm könne durchaus auch erst Mitte 2013 in Kraft treten, wie es ursprünglich geplant war. Bis dahin stehe der vorläufige Rettungsschirm EFSF noch zur Verfügung, betonte Dietrich Murswiek, der Rechtsvertreter von Gauweiler.

Einstweilige Anordnung vermeiden

Richter Voßkuhle leuchtete die Argumentation der Bundesregierung ein. Er will daher eine einstweilige Anordnung vermeiden, ohne den Rechtsschutz der Kläger zu unterlaufen.

Voßkuhle schlug daher eine ganz neue Form von Eilverfahren vor. Dabei würden die Richter neben der Folgenabwägung auch eine grobe Prüfung der Sachargumente vornehmen. Normalerweise spielen inhaltliche Argumente im Eilverfahren nur eine Rolle, wenn die Klagen offensichtlich unbegründet sind.

„Aber um zu wissen, dass etwas offensichtlich unbegründet ist, muss man die Materie schon sehr gut kennen – wozu wir nun keine Zeit haben“, beschrieb Voßkuhle das Dilemma des Gerichts. Eigentlich sollte das Eilverfahren in drei Wochen abgewickelt sein.

Die Zeit drängt

Ulrich Häde bot für die Bundesregierung an, dass man „einige Wochen länger“ warten könne, bis der Bundespräsident die beiden Verträge unterzeichnet. Auch in den 70er Jahren habe es schon einmal ein derartiges Verfahren gegeben – damals ging es um Klagen gegen den deutsch-deutschen Grundlagenvertrag.

Bei der groben Prüfung der Klagen wird Karlsruhe nun untersuchen, ob die Klagen mit „großer Wahrscheinlichkeit“ erfolglos bleiben.

Große Chancen räumte Voßkuhle den Klägern nicht ein. Es gelte der gleiche Maßstab wie im September 2011 beim Urteil über den vorläufigen Rettungsschirm EFSF: „Wenn der Bundestag allen wesentlichen Entscheidungen zustimmen muss, ist das Demokratieprinzip gewahrt“.

Im Großen und Ganzen sah Voßkuhle auch beim ESM keine Probleme. Der Bundestag habe ein Kapital von 190 Milliarden Euro genehmigt, das nicht überschritten werden könne.

Gauweiler warnt vor den Risiken

Die Kläger um Gauweiler warnten jedoch vor Risiken. „Wenn der deutsche Finanzminister einfach nicht in den Gouverneursrat geht, dann kann der Bundestag auch sein Abstimmungsverhalten nicht steuern“, argumentierte der SPD-Abgeordnete Peter Danckert, der sich der Mehr-Demokratie-Klage angeschlossen hat. Voßkuhle fand derartige Probleme aber eher „konstruiert“.

Die Richter zeigten sich ausdrücklich davon beeindruckt, wie intensiv die Abgeordneten sich in den Wochen vor der ESM-Abstimmung mit dem Problem beschäftigt hatten.

„Da sind offensichtlich alle kritischen Punkte angesprochen worden“, stellte der federführende Richter Peter Huber fest. Über Details wurde erst nach Redaktionsschluss verhandelt.

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8 Kommentare

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  • U
    Unglaublich

    Wie geht es weiter?

     

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht sich Bedenkzeit eingeräumt hat, wider allem Geschrei von “Eile” und “klein, klein”, verwies das Gericht Merkel & Co

    wer hier das Tempo und Bedeutung vorgibt.

     

    Schon ein Tag später kommen andere Töne aus dem Ausland "…. die Krise verschärft sich, das Bundesdeutsche Verfassungsgericht ist schuld." Ja, aus allen Ecken und Nischen wird geschrien, jedoch ist Eile der schlechteste Berater für ein Vertragswerk dieses Ausmaßes.

     

    Europa könnte viel effektiver gerettet werden, aber jetzt wollen ja die Banken und Hochfinanz an die Macht. So eine Chance bietet sich nicht alle Tage und man hat auch schon viele Jahre darauf hingearbeitet. Für die Banken etc. ist Europa nur eine Rechengröße, eine Gleichung, ein Verschiebebahnhof und alles andere ist Beiwerk und Verhübschung.

     

    Für die Bevölkerung geht es aber um viel mehr, es geht um die einfache Frage, wie Bürger in absehbarer Zeit leben werden (dürfen).

     

    Äußerst bedenklich ist, dass der Bundestag/Bundesregierung erneut immer wieder rechtsstaatliche Grenzen austestet bzw. außer acht lässt, Bürger nicht in genügender Weise informiert, hilflos bis uninteressiert Befürchtungen und Ängste aus der Bevölkerung unbeantwortet lässt und nur noch wie ein Getriebener agiert, denn sie schrecken vor der medialen Macht zurück und wissen wessen zukünftiges Brot sie essen werden.

     

    In den nächsten Wochen werden wir neue Hiobsbotschaften und Angstgeschrei aus ungewohnten Ecken hören, es soll Dringlichkeit und und Alternativlosigkeit des ESM unterstreichen.

    Ein Irrweg!

     

    Stattdessen brauchen wir:

    dass Handlung und Haftung wieder übereinstimmen,


    dass Staaten nicht in Geiselhaft des Finanzsektors stehen,


    eine Insolvenzordnung für Staaten, u.a. im Sinne von Schuldenerlass und Vernichtung von Vermögensansprüchen von Superreichen,


    eine Transaktionssteuer,


    Abschaffung des Zinseszins,


    auf längere Sicht ein neues Geldsystem, dass den Menschen mit seiner Wertschaffung und Werterhaltung in den Mittelpunkt stellt,


    Bildung als Gemeingut,

    
eine unabhängige Medienlandschaft,


    eine Umverteilung von Reich zu Fleißig und

    ein neues Bodenrecht, denn Eigentum verpflichtet.

     

    Ja - ich bin stinksauer auf die GRÜNEN

    Ja - ich habe Verfassungsklage wegen Hochverrat der ESM-Befürworter im Bundestag mit unterzeichnet

     

    Wir brauchen Mut zum Wandel und dürfen uns nicht auf die Wortverdreher einlassen.

    Politik, Wirtschaft und Kultur müssen getrennte Wege gehen, weil sie unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten gehorchen. Alles zusammen in einem undurchschaubaren Brei gekippt verursacht in naher Zukunft für lange Zeiten gesellschaftliche Verwerfungen größten Ausmasses. Technologie, Bildung, Wissenschaft, Forschung, Religion, Medien, Arbeit, Einkommen bis hin zu gesellschaftlichen Denkstrukturen unterliegen mehr und mehr einer Ökonomisierung und finanztechnischer Bewertungen unserer Lebensverhältnisse.

     

    Ich frage mich, was oder wen wollen wir mit dem ESM retten bzw. stabilisieren. Es handelt sich hierbei um eine Politik, die den Menschen nur noch als Verhandlungsmasse, Ersatzteillager, Versuchskaninchen oder Arbeitssklaven sehen will, denn der freie Mensch wird nur als Störfaktor erlebt.

     

    Es ist an der Zeit, dass endlich die Systemfrage des Geldes gestellt wird, anstatt an Symptomen herumzudoktern. Der Euro ist am Ende der Fahnenstange angekommen.

  • H
    Hans

    Das Problem, welches sich zunehmend zeigt ist, dass die Regierungskoalition des BVerfG unterwandert. Der Voßkuhle, aber vorallem Personalien wie Müller zeigen die Nähe und den Wandel an.

     

    @jörn

    Das Problem ist, dass es gestoppt werden muss, bevor Gauck das Ding unterschreibt (was auch nur ein Vorwand Gaucks ist um einerseits populärer und volksnäher zu wirken). Wenn das Ding unterzeichnet ist, treten die Veträge in Kraft und können dann auch nicht mehr gekündigt werden, auch wenn das BVerfG entscheidet, dass sie verfassungswidrig sind!!!

     

    @MitLeser:

    Hmm, stimmt, die Merkel sieht auch schon aus wie der große Nagus Zek. ^_^

  • LC
    Lara Croft

    Gerade in Deutschland, das zwei Diktaturen hinter sich hat, erwartet man wenigstens vom Bundesverfassungsgericht die Rettung der Demokratie!!!

     

    Den im Artikel zitierten Bundesverfassungsrichtern scheint es aber leider wichtiger zu sein, der Bundesregierung genehm zu sein, anstatt die Demokratie und die Verfassung zu verteidigen, was eigentlich ihre Aufgabe ist. Fiskalpakt und ESM abzulehnen wäre die vornehmste Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.

     

    Es darf nicht sein, das ein nicht gewählter juristisch Immunität genießender EU-Gouverneursrat über die deutschen Steuergelder entscheidet. Auch dass der deutsche Finanzminister im EU-Gouverneursrat sein wird, reicht nicht, denn auch er wird Immunität genießen.

     

    Der Bundestag, den wir wählen können, hat nach Fiskalpakt und ESM auf dem zentralen politischen Gebiet nichts mehr zu sagen: Er verliert die Budgethoheit. Unser gewählter Bundestag entmachtet sich mit Fiskalpakt und ESM selbst und verschenkt die Entscheidungsmacht über die deutschen Steuergelder einfach an die EU.

     

    Dazu kommt: Die vielen hunderte Milliarden deutschen Steuergelder kriegen die Banken und Hedgefonds und die reichen Investoren - nicht die notleidenden Länder Griechenland, Spanien etc.

     

    Für notwendige Ausgaben in Deutschland für Investitionen in Arbeitsplätze, Sozialstaat, Gesundheitswesen, Infrastruktur etc. wird das Steuergeld der BürgerInnen aufgrund dieser völlig falschen Politik, die nur den "Märkten" huldigt, anstatt diesen endlich Grenzen zu setzen, fehlen.

     

    Hoffentlich sehen die nicht zitierten Bundesverfassungsrichter das auch so und lehnen Fiskalpakt und ESM ab!

  • M
    MitLeser

    Ich habe gehört, das Grundgesetz soll bald durch die Erwerbsregeln ersetzt werden.

     

    http://www.trekkiesworld.de/spezies/ferengierwerbsregeln.html

  • D
    Daniel

    Geißler, Geißler, Geißler ... am Ende steht ein inhaltlich unveränderter "Fiskalpakt plus" und die Mehrheit gibt sich zufrieden. Dabei sind die Verträge wirklich scheiße ... die Einsicht folgt später.

  • J
    jörn

    Einstweilige Anordnung ohne sie zu nennen.

    Das Gericht müsste nach allgemeinen Massstäben eine einstweilige Anordnung erlassen. Ansonsten würde es sich und den Rechtstaat ad absurdum führen.

    Effektiv hat das Gericht eine solche auch erlassen - nur nennt es diese nicht so. Ein Kunstgriff mit dem Rechtstaat leben können sollte.

    Nachdem also der ESM vorerst nicht in Kraft tritt, wird nun wie in einem Hauptsacheverfahren materiell geprüft. Bleibt zu hoffen, dass das Gericht hier einen Weg findet, den ESM in seiner aktuellen undemokratischen Form zu stoppen ohne ihn ganz abzulehnen. Bei einfachen Gesetzen interpretiert das Gericht die Gesetze einfach verfassungskonform um. Was dort zur Konfliktlösung bequem ist (wenngleich auch bzgl. der Gewaltenteilung problematisch) - ist bei internationalen Verträgen eigentlich nicht möglich. Vielleicht gibt das Gericht der Bundesregierung auf ein Zusatzprotokoll zum ESM nachzuverhandeln und dies kurzfristig zum Bestandteil des ESM zu machen? Dann könnte das Gericht den so modifizierten ESM schliesslich für verfassungskonform halten?

  • B
    brigitte

    Der Fiskalpakt, wie das gesamte Europrojekt,

    dienten lediglich dazu die Stimmmacht

    der Bevölkerung der Einzelländer

    zu unterlaufen, die Verschuldung nach oben zu

    treiben und deren kompromißlose

    Zurückzahlung mit gewaltigen Zinsaufschlägen

    zu Lasten der stärksten noch zahlungfähigen

    Nationen zu erzwingen.

     

    Monti ist ein Verbrecher, der Deutschland

    indirekt existentiell bedrohen will!!!!!!!

    Deshalb gerade drum:

    Wer erpresst, lügt und bedroht, dem darf man

    nicht Folge leisten. Wir müssen einmal

    mutig sein und diesen Irrsinn: Euro und EU

    beenden.

    60 Jahre unter amerikanischer Sicherheit

    waren insgesamt 60 gute Jahre!!!!!

    Nur die Dummheit der eigenen Politiker war

    für dortigen Mißstände verantwortlich!

    Wir brauchen wieder die Zustände von vor

    dem EURO.

    Die 70er Jahre Generation + X verspielt

    die Grundrechtspfeiler der Demokratien

    aus persönlicher Destruiertheit heraus

    und die alten Verbrechernamen

    Keitel, DeMaiziere, Warburg spielen wieder

    ihre Spielchen!!!! Hört das nie mehr auf??!

     

    Wenn wir eines nicht mehr brauchen dann ist

    es die EU und ihre scheußlichen Verbrecher.

    Und wenn noch einmal Italien und Frankreich

    uns Nationalismus uns mehr weniger mit

    Krieg bedrohen, dann ist diese EU

    keine Union, sondern eine Geiselnahme Deutschlands

    und dann müssen wir uns wehren!!!

    So nicht!!!!!!!!!

    Keine EU, um jeden Preis!

    Das Griechenlandmanagement war Hyperblödheit

    kaum noch mehr zu überbieten.

    Barroso selbst hat 100 Milliarden mit seinen

    Worten der Rettungsschirm reiche nicht uns

    ausgeraubt, ebenso dieser Monti.

    Mit diesen Idioten will ich in keiner Union sein!!!

    Das ist Raub und Erniedrigung!

  • U
    Unbequemer

    " „Im Ausland wird bei einem Aufschub nur die Botschaft ankommen, dass die Klagen in Deutschland eventuell Erfolg haben können“, warnte Ulrich Häde, der Rechtsvertreter der Bundesregierung."

     

    Aha - die ESM-Befürworter erpressen doch praktisch das Gericht schon. Eine verklausulierte Erpressung ist das - mahr nicht. Und das BVG schwingt sich in den Abnicktango auch schon ein. Gute Nacht