■ Firma soll Stromnetz für Konkurrenz öffnen: Kartellamt mahnt erstmals Energiekonzern ab
Berlin (rtr) – Das Bundeskartellamt hat im Zusammenhang mit dem liberalisierten Strommarkt erstmals ein Energieunternehmen abgemahnt, es solle sein Netz für Strom der Konkurrenz öffnen. Die Berliner Wettbewerbsbehörde erklärte gestern, sie wolle nicht hinnehmen, daß die Hagener Elektromark AG der Frankfurter Enron Energie GmbH die Durchleitung von Strom durch ihr Netz verweigere. Dies sei das erste Verfahren, daß die Behörde nach dem neuen Energiewirtschaftsrecht vom April 1998 führe. Es verpflichtet die Unternehmen grundsätzlich, ihr Netz Dritten zur Durchleitung zu öffnen und so Wettbewerb zu ermöglichen.
Mehrere deutsche Energiekonzerne haben bereits Widerstand gegen die vorgesehene Durchleitung von Strom der Konkurrenz angekündigt. Die Berliner Bewag hatte zum Beispiel erklärt, sie wolle sich weigern, wenn sie dadurch den wirtschaftlichen Betrieb ihrer relativ kleinen Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung gefährdet sehe.
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