in kürze TELEFONSEX : Fiktive Verbindungen
Telefonsex-Anbieter dürfen ihre Kunden nach einem Urteil des Landgerichts München I nicht mit Gebühren für fiktive Auslandsverbindungen belasten. Geschehe dies, sei dies „sittenwidrig“, befand das Gericht gestern in einer Entscheidung (Az.: 5HK O 19188/01). (dpa)