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Archiv-Artikel

in kürze TELEFONSEX Fiktive Verbindungen

Telefonsex-Anbieter dürfen ihre Kunden nach einem Urteil des Landgerichts München I nicht mit Gebühren für fiktive Auslandsverbindungen belasten. Geschehe dies, sei dies „sittenwidrig“, befand das Gericht gestern in einer Entscheidung (Az.: 5HK O 19188/01). (dpa)