Feuerwehrleute Polizisten gleichgestellt: Symbolgesetz für Vollstreckungsbeamte
Die Bundesregierung will den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte härter bestrafen - um die Law-and-Order-Bedürfnisse der Union zu befriedigen.
FREIBURG taz | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der vor allem die Law-and-Order-Bedürfnisse der Union befriedigt. Widerstand gegen Polizisten soll bald härter bestraft werden. Auch Feuerwehrleute und Rettungssanitäter sollen künftig mit dieser Strafvorschrift geschützt werden.
Vor allem der CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach hatte Druck gemacht. "Wer einen Polizeibeamten verletzt, dem drohen zwei Jahre", behauptete er, wohl wider besseres Wissen. "Das ist absolut nicht nachvollziehbar", so Bosbach.
Tatsächlich gilt aber auch die Verletzung eines Polizeibeamten als Körperverletzung und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. Ist eine Waffe wie etwa ein Messer im Spiel, steigt die Strafandrohung auf zehn Jahre.
Als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gilt dagegen, wenn sich ein Bürger bei der Personalienfeststellung losreißt oder das Öffnen einer Tür erschwert, indem er sich dagegenstemmt. Bisher wurde dies mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft, künftig soll die Höchststrafe auf drei Jahre steigen, beschloss jetzt die Bundesregierung.
In schweren Fällen des Widerstands gilt wie bisher eine Höchststrafe von fünf Jahren. Neu ist hier, dass nicht nur das Mitführen einer Waffe als schwerer Fall gilt, sondern auch die Anwesenheit eines "gefährlichen Gegenstands", etwa eines Baseballschlägers. Doch auch das ist nicht wirklich neu. Bis 2008 galten solche Gegenstände als Waffe, dann protestierte das Bundesverfassungsgericht gegen diese weite Auslegung. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird nur die entstandene Lücke geschlossen.
Künftig sollen zudem auch Feuerwehrleute und Rettungssanitäter den Polizisten gleichgestellt werden. Faktisch verändert sich aber auch dadurch wenig, denn die Behinderung von Rettungseinsätzen konnte natürlich auch bisher als Körperverletzung, Nötigung oder Beleidigung bestraft werden.
Immerhin kann in Zukunft die Zerstörung von Feuerwehrautos und Krankenwagen härter geahndet werden. Bisher galt dies als einfache Sachbeschädigung mit einer Höchststrafe von zwei Jahren. Jetzt wurden solche Fahrzeuge zu "wichtigen Arbeitsmitteln" (§ 305a Strafgesetzbuch) aufgewertet. Neue Höchstrafe: fünf Jahre. CHRISTIAN RATH
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Ungerechtigkeit in Deutschland
Her mit dem schönen Leben!
Neuer Generalsekretär
Stures Weiter-so bei der FDP
Verkauf von E-Autos
Die Antriebswende braucht mehr Schwung
Zuschuss zum Führerschein?
Wenn Freiheit vier Räder braucht
Die HTS in Syrien
Vom Islamismus zur führenden Rebellengruppe
Warnstreiks bei VW
Der Vorstand ist schuld