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Fete endete im Krankenhaus

■ Widerstand gegen Staatsgewalt oder Körperverletzung im Dienst?

Gut ein Dutzend Jugendliche aus Vegesack wollten am Wochenende mal richtig auf die Sahne hauen. Die Eltern eines 18jährigen stellten ihr Gartenhaus in Bremerhaven für die Fete zur Verfügung. Das Ende vom Lied: Ein Polizeieinsatz, Blut und Scherben, eine Anzeige der Eltern gegen die Polizei wegen „Körperverletzung im Dienst“, eine Anzeige der Polizei gegen den 18jährigen und seinen 16jährigen Bruder wegen „Widerstandes gegen die Staatsgewalt“.

Der 18jährige Jugendliche liegt immer noch mit schweren Prellungen, Stauchungen und einem Schaden an der Wirbelsäule im Krankenhaus. Die Verletzungen haben ihm Polizeibeamte des Reviers Geestemünde zugefügt, behaupten die anderen Partygäste und die Eltern des Jungen.

Aus der Sicht der Jugendlichen kam das so: Eine 16jährige Fetenbesucherin hatte anscheinend zuviel getrunken. Auf dem Heimweg fiel sie eine Böschung an einem Bahndamm hinunter. Zwei Jugendliche, darunter der 16jährige Sohn der Gartenhausbesitzer, trugen sie in die Hütte und zogen ihr die nasse Hose aus. Dann bestellten sie einen Krankenwagen. Es kam aber die Polizei, die nach kurzem Gerangel alle Fetengäste in einem Mannschaftswagen zur Geestemünder Wache verfrachtete. Der 18jährige Fetenveranstalter, der nach dem Grund des Einsatzes fragte, wurde mit Hand- und Fußschellen gefesselt und nach Zeugenaussagen mit einer Taschenlampe und Fußtritten traktiert. Der Wunsch nach einem Taxi oder einem Krankenwagen sei ihm verwehrt worden. Er ließ sich dann von einer Freundin ins Krankenhaus bringen, wo seine Eltern gegen drei Uhr nachts eintrafen.

Polizeisprecher Wolfgang Harlos nimmt seine Kollegen in Schutz: Wegen des Mädchens habe Verdacht auf eine Vergewaltigung bestanden. Außerdem sei die Polizei wegen einer „Massenschlägerei“ zum Gartenhaus gerufen worden. Die Hand- und Fußfesseln für den 18jährigen seien gerechtfertigt gewesen, weil der in seinem stark alkoholisierten Zustand um sich getreten habe.

Der Vater des verletzten Jugendlichen räumt ein, daß auf der Fete Alkohol getrunken wurde, auch von seinem Sohn. Eine Schlägerei habe jedoch lediglich die Polizei veranstaltet, die die Jugendlichen unangemessen hart behandelt habe: „So weit darf die Polizei einfach nicht gehen.“ asp

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