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Festplattenaffäre im ReservistenverbandEr sagt, es sei Mobbing

Thomas K. soll tausende rechtsextreme Dateien besessen haben. Eine Klage gegen den Reservistenverband zog er jetzt zurück.

Bei dem kuschligen Auftreten des Reservistenverbandes kann man sich Mobbing gar nicht vorstellen Foto: dpa

Rostock taz | Ruhe gegen Geld – das ist der Deal, den der Reservistenverband mit dem Mitarbeiter gemacht hat, über den die taz wegen des mutmaßlichen Besitzes rechtsextremer Musik berichtet hatte. Ende Januar hatte die taz berichtet, dass ein heftiger Streit um den Inhalt einer Festplatte seit Jahren den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr beschäftigt.

Am Dienstag nun traf sich Thomas K. mit seinem Arbeitgeber vor Gericht. Beklagter war allerdings nicht Thomas K., dem vom Landesvorsitzenden und der Landesgeschäftsführung des Verbands vorgeworfen wird, tausende Dateien mit rechtsextremen Inhalten besessen zu haben – sondern der Reservistenverband selbst.

K. hatte gegen den Landesgeschäftsführer des Verbands in Mecklenburg-Vorpommern wegen Mobbings geklagt. Er sieht sich zu Unrecht beschuldigt und vermutet, dass ihm die Dateien, die Namen tragen wie „Arisches Blut.mp3“, gezielt untergeschoben werden sollten, um ihn loszuwerden.

Die erste Instanz hatte seine Klage abgewiesen, weil das Gericht nicht genügend konkrete Belege für ein solches Mobbing sah. Thomas K. legte Berufung ein. Diese wurde am Dienstag vor dem Landesarbeitsgericht in Rostock verhandelt. Nach mehr als anderthalb Stunden Verhandlung zog Thomas K. seine Berufungsklage jedoch zurück. Der Richter hatte ihm mehrfach deutlich gemacht, wie gering seine Aussicht auf Erfolg sei.

Justiziar Jungbluth will sich dafür einsetzen, dass Thomas K. eine Einstufung in ein höheres Dienstalter bewilligt wird, die mit einer Gehaltserhöhung einhergeht

Im Gegenzug versprach der Justiziar des Verbandes, Hans-Joachim Jungbluth, er werde sich beim Bundesverband dafür einsetzen, dass Thomas K. ein so genannter „Stufenanstieg“ bewilligt werde, also die Einstufung in ein höheres Dienstalter. Kommt es dazu, bezöge Thomas K. ein höheres Einkommen. Jungbluth hatte bereits in der Vergangenheit gegen eine Kündigung von K. argumentiert.

Keine Strafanzeige gestellt

Die Affäre beschäftigt den Reservistenverband bereits seit einigen Jahren. Die taz hatte über Thomas K. und den Reservistenverband Mecklenburg-Vorpommern berichtet, weil K. auf einer dienstlichen Festplatte massenweise Lieder von rechtsextremen Bands und andere derartige Inhalte gespeichert haben soll. K. arbeitet als Angestellter des Verbandes in Mecklenburg-Vorpommern. Seine Vorgesetzten hatten den Fund der Festplatte mit den fragwürdigen Dateien an die Bundesgeschäftsstelle gemeldet. Diese hatte sie in der Folge unter anderem zum Bundesamt für Verfassungsschutz geschickt.

Die Bundesgeschäftsstelle des Reservistenverbandes, die über eine Kündigung hätte entscheiden müssen, war aus angeblichem Mangel an Beweisen allerdings nie gegen K. vorgegangen. Unter anderem hieß es, die Festplatten seien nicht beweiskräftig. Gegen ihn wurde auch bis heute keine Strafanzeige seitens des Reservistenverbandes aufgrund der Dateien gestellt. K. ist daher als unschuldig im Sinne der Unschuldsvermutung anzusehen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte jedoch großes Interesse an den Dateien angemeldet und auf die Aktualität und Brisanz der Dateien hingewiesen. Der damalige Präsident des Reservistenverbands, der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter, hatte daraufhin in einem Brief spekuliert, ob K. möglicherweise selbst für den Verfassungsschutz tätig sei. K. wies dies gegenüber der taz zurück.

Um die Festplattenaffäre ging es am Dienstag in Rostock allerdings nur am Rande. Thomas K. wollte mit dem Verfahren stattdessen unter anderem eine Versetzung seines Vorgesetzten wegen Mobbings erreichen. So habe der Landesgeschäftsführer ihm fünf Abmahnungen geschickt, die alle wieder zurückgenommen worden seien. Thomas K. dürfe Haushaltsmittel nicht mehr selbstständig verwalten, auch habe die Landesgeschäftsstelle seine Emails kontrolliert. Im Zuge dieser Vorwürfe sagte Thomas K. auch, der Landesgeschäftsführer habe Daten gegen ihn ausgespielt. Der Landesgeschäftsführer habe ihn und seine Mitarbeiterin in seiner Ehre verletzt, sagte K. Und: „Ich bin vernichtet worden.“

Der Richter sagte, es gebe keinen Anspruch eines Angestellten, seinen Vorgesetzten versetzen zu lassen. Um von Mobbing zu sprechen, müsse sich „eine ständige Drangsalierung des Angestellten erkennen lassen“.

In zuweilen lauten und emotionalen Wortwechseln legte Justiziar Jungbluth dem Kläger Thomas K. nahe, auf eine andere Arbeitsstelle in einem anderen Bundesland zu wechseln. Zum Beispiel nach Brandenburg. Dem widersetzt sich K. allerdings seit Beginn der Auseinandersetzung. „Auch wenn es nur 80 oder 120 Kilometer sind?“, fragte Jungbluth. Er riet K. zu „einem Tapetenwechsel“ bis sich die Angelegenheit beruhigt habe.

Justiziar Jungbluth legte dem Kläger Thomas K. nahe, auf eine andere Arbeitsstelle in einem anderen Bundesland zu wechseln

Das hört sich noch nicht nach einer endgültigen Lösung des Problems an. Diese wird aber in der Bundesgeschäftsstelle des Reservistenverbands inzwischen gewollt. Nach taz-Informationen hatte das Präsidium des Reservistenverbands sich zuletzt darauf verständigt, die Affäre nun „endgültig zu beenden, auch wenn dies teuer wird“, wie es aus dem Verband hieß.

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5 Kommentare

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  • Zwei Fragen, um ein wenig Klarheit in den Verlauf der Gerichtsverhandlung zu bringen: 1. War die Verhandlung in Rostock öffentlich? 2. Gibt es ein Protokoll dieser Verhandlung und wer darf es einsehen? Nur so ist m.E. zu klären, was genau der Verbandsjustiziar J. für Thomas K. aus welchen Gründen gefordert hat - eine neue Besoldungsstufe, um ihn sozusagen ruhig zu stellen oder doch noch zum Stellenwechsel zu bewegen oder eine bisher verwehrte höhere Einstufung, die ihm laut Mail von JWWSB zustand. Hans Joachim Jungbluth ist ein gewiefter Arbeitsrechtler, der seit Jahrzehnten für den Arbeitgeberverband arbeitet.

    Ansonsten: Ein sehr fundiert recherchierter Artikel über gefährliche Entwicklungen am rechten Rand unserer Gesellschaft.

  • Die falschen Leute für die Armee, den Leuten gehört die Tür gewiesen.

     

    Nicht die nächste Besoldungsstufe....

    • @Sven Günther:

      Herr Günter, kennen Sie diesen Mann?

       

      K. hat keine neue Besoldungsstufe erhalten, sondern wird eine ihm bisher unbegründet verwehrte Einstufung erhalten. K. hat dadurch keinen Gewinn und keinen Vorteil.

       

      Allerdings muss man zugeben, dass die sehr schlecht kommentierte Gerichtsverhandlung zu Ihrer Annahme kommen lassen kann.

       

      Es ist erschreckend, wie zwanghaft die TAZ rechtsradikale Tendenzen sucht, wo keine sind!

  • Ruhe gegen Geld?

    Das impliziert ja, dass es hier zu einem "Deal" gekommen wäre.

    Dem ist aber nicht so! Sie haben vergessen zu erwähnen, dass K. eine ihm längst zustehende Einstufung unbegründet verwehrt wurde. Diese erhält er wohl nun.

    Also hat er weder einen Gewinn noch einen Vorteil.

     

    Vielleicht hat der Schreiber auch bemerkt, dass hier ein ganz perfides Mobbing abgezogen wird.

    Nur war es leider nicht möglich den betreffenden Mobber per Gericht zu belangen. Dies sei - wie der Richter feststellte - Aufgabe des Arbeitgebers.

    Es gab und gibt bis heute nicht einen Beweis für die Gerüchte und angeblichen "Taten".

    Nun plötzlich, kurz vor der Gerichtsverhandlung - nach 4 Jahren - wird diese längst erledigte Sache publik gemacht.

    Das sollte doch vielen zu denken geben! Da scheint jemand mächtig nervös zu werden und versucht mit allen Mitteln K. zu schaden um selbst nicht in seinem Wahn entlarvt zu werden. Und das, wie bereits erwähnt, ohne einen Beweis.

     

    Haken Sie alles doch bitte "einfach" alles als perfide Mobbing-Geschichte ab.

     

    Es ist nicht mehr aber leider auch nicht weniger.

  • Sind rechtsextreme Dateien sowas wie Autos die Anschläge verüben?