Feste Öffnungszeiten

Elternklage gegen Ausweitung der Schulpflicht in Sachsen-Anhalt scheitert in Karlsruhe

FREIBURG taz ■ Während die Ausweitung von Ganztagsschulen in Deutschland immer populärer wird, kämpft eine Elterngruppe in Sachsen-Anhalt noch gegen die verlässliche Halbtagsschule. Vor dem Bundesverfassungsgericht haben die konservativen Eltern jetzt aber eine Niederlage erlitten. Die Einführung der „Grundschule mit festen Öffnungszeiten“ verletzt keine Elternrechte, entschied Karlsruhe.

Seit letztem Sommer garantiert das Land Sachsen-Anhalt, dass alle Grundschüler täglich fünfeinhalb Stunden unterrichtet oder betreut werden. Für die pädagogische Betreuung wurden rund 1.200 ErzieherInnen aus den aufgelösten Horten des Landes übernommen. Anders als etwa in Hamburg oder Rheinland-Pfalz wird die Betreuung nicht lediglich an den Unterricht angehängt, sondern phasenweise integriert. So soll der Unterricht aufgelockert werden.

Hiergegen wandte sich aber die „Bürgerbewegung ABC-Schützen“ unter Führung von Freifrau Hedwig von Beverfoerde. Die Kinder würden in Sachsen-Anhalt wöchentlich rund sechs Stunden länger als bisher von ihren Eltern getrennt, monierte sie. Nach ihrer Ansicht dürfe der Staat nur freiwillige Betreuungsangebote machen.

In Karlsruhe hatten die Eltern damit keinen Erfolg. Auch wenn die Kinder täglich 75 Minuten länger in der Schule blieben, bestehe noch genügend Zeit, um erzieherisch auf die Sprößlinge einzuwirken. Das neue Modell konnte auch verbindlich für alle Grundschulen eingeführt werden, da Landtag und Regierung hierin ein „kindgerechtes und daher sinnvolles“ Konzept sahen. Karlsruhe verwarf auch den Einwand, die Tätigkeit der ErzieherInnen hätte im Gesetz genauer geregelt werden müssen. Dies könne, so das Gericht, der „fachkompetenten“ Schulverwaltung überlassen bleiben. CHR