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Fern-Ohr

Der Bundesgrenzschutz kann von einer Anlage in Lübeck aus selbst den Funkverkehr im Ural abhören. Von den erlauschten Erkenntnissen profitiert nicht nur der Verfassungsschutz, sondern auch der Bundesnachrichtendienst. KritikerInnen sehen darin einen Verstoß gegen das Trennungsgebot. Seite 4

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