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Fehler sind wieder erlaubt

Wendig: DFB-Chef Grindel Foto: reuters

In Sachen Videobeweis werden ja mittlerweile täglich Korrekturmaßnahmen verkündet. Spektakulär war dann aber doch, was der DFB-Präsident Reinhard Grindel in der Talk-Sendung „Doppelpass“ des Sportsenders Sport1 verkündete: Klare Fehler sollen künftig den Schiedsrichtern erlaubt sein, die Videoassistenten werden nur noch bei Wahrnehmungsfehlern eingreifen. „Es geht nicht darum, Schiedsrichterfehler zu korrigieren“, sagte Grindel. Als Beispiel nannte der 56-Jährige eine Szene aus der Partie FC Schalke 04 gegen den VfL Wolfsburg (1:1) am 10. Spieltag. Schalkes Thilo Kehrer hatte den Ball im eigenen Strafraum klar mit dem Unterarm berührt, Schiedsrichter Markus Schmidt ihm jedoch keine Absicht unterstellt und daher nicht auf Strafstoß entschieden. Grindels Ankündigung hat schon fast satirischen Charakter. Bleibt doch die Frage, inwiefern sich ein Wahrnehmungsfehler von anderen Fehlern unterscheidet? Man darf gespannt auf die DFB-Antwort sein. Zudem kündigte Grindel an, sollen die Zuschauer künftig im Stadion über Videowände mit in die Entscheidungen eingebunden werden. Das ist gewiss kein Fehler.

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